SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden
Ludger RörrichtSPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf geäußert, der deutschen Behörden digitale Gegenangriffe ermöglichen soll. Der Entwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in fremde IT-Systeme eingreifen dürfen. Schätzl warnt, solche Maßnahmen könnten gegen internationale Rechtsnormen verstoßen und zivile Infrastruktur gefährden.
Direkt richtete er eine Warnung an das Bundesinnenministerium und sprach sich gegen die Verleihung solcher offensiven Fähigkeiten aus. Zwar befürwortet er Bemühungen zur Stärkung der Cyberabwehr, lehnt aber sogenannte Hackbacks ab – also aggressive digitale Operationen, die gezielt fremde Systeme angreifen. Sein Hauptkritikpunkt ist das Fehlen klarer Beweise, die eine Verbindung zwischen den Systemen und konkreten Angreifern herstellen, bevor Eingriffe oder Manipulationen vorgenommen werden.
Schätzl besteht darauf, dass ein rechtlicher Rahmen eine präzise Definition enthalten muss, was unter einem Hackback zu verstehen ist. Ohne klare Grenzen fürchte er, dass solche Aktionen Konflikte eskalieren lassen oder missbräuchlich eingesetzt werden könnten. Zudem betont er, dass internationale Regeln als verbindlicher Rahmen für staatliches Handeln im Cyberraum dienen müssten. Deutsche Maßnahmen, so seine Argumentation, dürften diese Normen nicht untergraben, um globale Rechtsprinzipien nicht zu gefährden.
Der SPD-Politiker macht deutlich, dass zivile Infrastruktur durch offensive Cyberoperationen niemals in Mitleidenschaft gezogen werden dürfe. Seine Position spiegelt die allgemeine Debatte wider, wie der Spannungsbogen zwischen nationaler Sicherheit und den möglichen Folgen proaktiver digitaler Kriegsführung auszubalancieren ist.
Der Gesetzentwurf bleibt umstritten – Schätzls Warnungen unterstreichen die zentralen rechtlichen und ethischen Herausforderungen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde es einen bedeutenden Wandel in der deutschen Cyberstrategie markieren: Die Behörden erhielten zwar neue Befugnisse, stünden aber auch vor strengeren Auflagen, ihren Einsatz zu begründen und zu begrenzen.






