22 April 2026, 20:39

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller ein

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon auf einem Podium, mit einem Banner dahinter und einer Menge im Hintergrund, wahrscheinlich zu einem Verbot der sozialen Medien durch die Regierung.

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller ein

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Verfahren wegen übler Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Tweets, in denen Müller sich über Hamado Dipama, eine umstrittene Person der Öffentlichkeit, äußerte. Müller begrüßte die Entscheidung, kritisierte jedoch die finanziellen und emotionalen Belastungen, die das Verfahren mit sich brachte.

Die Ermittlungen waren eingeleitet worden, nachdem Müller in Tweets Dipamas Flüchtlingsstatus infrage gestellt und auf einen Instagram-Beitrag hingewiesen hatte, in dem Dipama Inhalte teilte, die weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichneten. Dipama warf Müller daraufhin gemeinsam mit dem Magazin Cicero und dem Nachrichtportal Apollo üble Nachrede vor.

Müller sammelte in einer Notfall-Crowdfunding-Kampagne 15.000 Euro für die Prozesskosten. Er argumentierte, Dipama nutze die Vorwürfe der üblen Nachrede, um persönliche Rechnungen zu begleichen, statt tatsächliche Rechtsverletzungen geltend zu machen. Während des Verfahrens beschrieb Müller die Erfahrung als emotional zermürbend und warnte vor der finanziellen Belastung, die solche Klagen für die Beschuldigten darstellen.

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen schließlich ein und sprach Müller von jedem Fehlverhalten frei. In seiner Reaktion wiederholte Müller seine Zweifel an Dipamas Flüchtlingsstatus und verwies darauf, dass dessen geplante Rückkehr nach Burkina Faso im Jahr 2025 seine Schutzbedürftigkeit infrage stellen könnte.

Mit der Einstellung des Verfahrens muss Müller keine rechtlichen Konsequenzen für seine Berichterstattung fürchten. Offene Fragen bleiben jedoch zu Dipamas anhängigen Klagen wegen übler Nachrede gegen andere Medien. Die finanziellen und persönlichen Kosten des Falls lasten weiterhin auf denen, die von ähnlichen juristischen Schritten betroffen sind.

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