Thailändische Touristinnen scheitern mit 6.400-Euro-Mehrwertsteuer-Betrug in Deutschland
Hans-Jürgen PeukertThailändische Touristinnen scheitern mit 6.400-Euro-Mehrwertsteuer-Betrug in Deutschland
Zwei thailändische Reisende wurden in Deutschland dabei ertappt, wie sie versucht haben, sich unrechtmäßig Mehrwertsteuer-Erstattungen in Höhe von 6.400 Euro für Einkäufe zu erschleichen. Die Frauen beantragten Ausfuhrbescheinigungen für Waren, die sie tatsächlich gar nicht besaßen, was zu Ermittlungen der Zollbehörden führte.
Der Vorfall unterstreicht die strengen Regeln beim zollfreien Einkaufen für Nicht-EU-Bürger, die den Nachweis der Ausfuhr sowie unbenutzter Waren innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf erfordern.
Die beiden Reisenden, die nicht in der EU ansässig sind, versuchten, das deutsche Mehrwertsteuer-Rückerstattungssystem für Nicht-EU-Besucher auszunutzen. Nach den Vorschriften können Käufer 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Einkäufe ab 50 Euro pro Geschäft zurückerhalten – vorausgesetzt, sie zeigen die Waren, die Quittungen und ihre Pässe beim Zoll vor dem Verlassen der EU vor. Zudem müssen die Waren unbenutzt bleiben und das Land innerhalb von drei Monaten verlassen.
Doch die Anträge der Frauen weckten Misstrauen. Sie hatten Ausfuhrbescheinigungen für Kleidung, Taschen und Schuhe beantragt, die sie angeblich in Stuttgart, Ingolstadt und München gekauft hatten. Als Zollbeamte jedoch ihr Gepäck kontrollierten, fehlten die deklarierten Artikel. Zudem waren die beantragten Bescheinigungen bereits im März ausgestellt worden, was ihre Forderung ungültig machte.
Der Gesamtwert der nicht vorgelegten Waren belief sich auf 6.400 Euro – die Frauen hätten sich somit rund 1.220 Euro an Mehrwertsteuer unrechtmäßig zurückerstatten lassen können. Die Behörden sicherten etwa 1.400 Euro als Sicherheit für mögliche Bußgelder, bevor der Fall an das Hauptzollamt Karlsruhe weitergeleitet wurde.
Anders als gewerbliche Exporteure, die ein anderes Mehrwertsteuer-Erstattungsverfahren mit ordnungsgemäßen Rechnungen und Ausfuhrerklärungen durchlaufen, müssen Reisende die strengen Verbrauchervorschriften einhalten. Dienstleistungen in Deutschland, wie Hotelaufenthalte oder Restaurantbesuche, sind von der Rückerstattung im Rahmen des Reiseregelungs ausgenommen.
Gegen die beiden Frauen wurden nun Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Ihr Fall wird von der Bußgeld- und Strafsachenstelle in Karlsruhe weiter geprüft.
Der versuchte Betrug betraf Waren, die in mehreren deutschen Städten erworben wurden, mit einem potenziellen Mehrwertsteuer-Erstattungsbetrag von über 1.200 Euro. Die Zollbeamten haben finanzielle Sicherheiten beschlagnahmt und den Fall zur weiteren rechtlichen Behandlung vorgelegt.
Das Ergebnis hängt von der Bewertung der Bußgeldstelle ab, doch der Vorfall dient als Mahnung, wie streng die Kontrollen beim zollfreien Einkaufen in der EU sind.






