TI-Anschluss für Therapeuten: Frist wird um zwei Jahre verlängert
Die Frist für Therapeuten und Anbieter medizinischer Hilfsmittel, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) Deutschlands anzuschließen, wurde um fast zwei Jahre verschoben. Ursprünglich für Anfang 2026 geplant, gilt nun der 1. Oktober 2027 als neuer Stichtag. Von der Verzögerung sind rund 90.000 Leistungserbringer im ganzen Land betroffen.
Der Aufschub ergibt sich aus Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Verordnung für therapeutische und medizinische Hilfsmittel. Trotz der Fristverlängerung empfiehlt das Deutsche Medizinische Rechenzentrum (DMRZ) den Anbietern weiterhin, sich freiwillig bereits vorab an die TI anzubinden.
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten begrüßt die zusätzliche Zeit. Man argumentiert, dass so weitere Verbesserungen an der Infrastruktur vor der vollständigen Umsetzung möglich seien.
Für manche Unternehmen bedeutet die Verschiebung jedoch finanzielle Belastungen. Das IT-Dienstleistungsunternehmen Cherry mit Sitz in Auerbach verzeichnet durch die Änderung Millionenverluste bei den Umsätzen. Um die Auswirkungen abzufedern, hat das Unternehmen Ausgleichsmaßnahmen eingeleitet. Dazu gehören die beschleunigte Umsetzung hochmargiger Ersatzprojekte sowie die Konzentration auf Softwarelösungen wie das Terminal-Management-System (TMS) und den TI-Messenger (TIM).
Die verlängerte Frist gibt den Leistungserbringern nun bis Oktober 2027 Zeit, die TI-Anforderungen umzusetzen. Während einige Organisationen die zusätzliche Zeit nutzen, um ihre Systeme zu optimieren, müssen andere ihre Finanzplanung anpassen. Die Verschiebung spiegelt die anhaltenden Herausforderungen bei der Digitalisierung der deutschen Gesundheitsinfrastruktur wider.






