Tschechin mit Stahlstange, Marihuana und 30.000 Franken am Grenzzoll gestoppt
Verena KramerTschechin mit Stahlstange, Marihuana und 30.000 Franken am Grenzzoll gestoppt
Eine 41-jährige Tschechin wurde von Zollbeamten an der deutschen Grenze mit einer versteckten Stahlstange, einer größeren Summe nicht deklarierten Bargelds und Marihuana angehalten. Nach dem Fund der Gegenstände in ihrem Fahrzeug leiteten die Behörden umgehend ein Strafverfahren ein.
Der Fall wurde inzwischen an das Hauptzollamt Karlsruhe zur weiteren Untersuchung und möglichen Geldstrafen überwiesen.
Bei der Durchsuchung des Autos der Frau entdeckten die Zollbeamten eine versteckte Stahlstange. Nach dem deutschen Waffengesetz wurde diese als verbotenes Schlagwerkzeug eingestuft. Der Fund führte zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen illegalen Waffenbesitzes.
Zudem fanden die Beamten etwa fünf Gramm Marihuana im Fahrzeug. Zwar dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf legal mit sich führen, der grenzüberschreitende Transport bleibt jedoch nach dem Cannabiskonsumgesetz verboten. Das Marihuana wurde im Rahmen der Ermittlungen beschlagnahmt.
Darüber hinaus führte die Frau über 30.000 Schweizer Franken mit sich – deutlich mehr als die meldepflichtige Bargrenze von 10.000 Euro. Die Nichtdeklaration solcher Beträge verstößt gegen deutsche Finanzvorschriften. Um eine Festnahme zu vermeiden, hinterlegte sie eine Kaution in Höhe von 8.250 Euro, die die erwartete Strafe abdeckt, und durfte ihre Reise fortsetzen.
Mittlerweile wurde der Fall an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe zur weiteren rechtlichen Bearbeitung übergeben. Der Frau drohen nun mögliche Sanktionen wegen Waffenbesitzes, illegalen Cannabistransports und nicht deklarierten Bargelds. Die Stahlstange, das Marihuana und der gesamte Schweizer-Franken-Betrag wurden beschlagnahmt. Eine endgültige Entscheidung über Geldstrafen oder weitere Anklagepunkte trifft das Karlsruher Zollamt.






