07 May 2026, 04:33

Valsartan-Skandal: BGH-Urteil klärt Haftung bei verunreinigten Blutdruckmitteln

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Valsartan-Skandal: BGH-Urteil klärt Haftung bei verunreinigten Blutdruckmitteln

Jahre langer Rechtsstreit um verunreinigte Blutdruckmedikamente erreicht neue Phase

Der Skandal um das Blutdruckmittel Valsartan hält die Gerichte weiterhin in Atem. Im Juni 2018 waren in weit verbreiteten Präparaten gefährliche Verunreinigungen entdeckt worden – der Beginn eines bis heute andauernden juristischen Ringens zwischen Herstellern, Lieferanten und geschädigten Patienten, die Entschädigung fordern.

Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun zentrale Vertragsbedingungen in der Lieferkette geklärt. Doch während Unternehmen und Betroffene weiterhin Schadensersatzansprüche geltend machen, bleibt die Aufarbeitung des Medikamentenskandals komplex.

Giftiger Fund löst Massenrückrufe aus Der Skandal nahm im Sommer 2018 seinen Lauf, als in Valsartan-Produkten Spuren von N-Nitrosodimethylamin (NDMA) nachgewiesen wurden – einer Substanz, die als wahrscheinlich krebserregend eingestuft wird. Es folgten großangelegte Rückrufe: Allein die Unternehmen Hexal und Sandoz zogen 2.308 Chargen in 23 Ländern vom Markt. Patienten, die die verunreinigten Medikamente eingenommen hatten, reichten später Klagen gegen die Generika-Hersteller ein.

Lieferant haftet für Millionen-Schäden Im April 2020 verklagte Sandoz seinen chinesischen Zulieferer auf Schadensersatz in Höhe von über 8,6 Millionen Dollar – zusätzlich zu weiteren 12,2 Millionen Dollar für mögliche künftige Haftungsfälle. Der Lieferant wehrte sich gegen die Forderung mit dem Argument, die Schiedsgerichtsklauseln im Rahmenliefervertrag deckten einzelne Bestellungen nicht ab. Doch der BGH entschied: Der Mastervertrag gelte für alle Transaktionen, da jede Bestellung implizit auf dessen Bedingungen verweise.

Das Gericht wies zudem den Vorwurf ungleicher Verhandlungsmacht zurück. Die Interessen der Tochtergesellschaften seien während der Vertragsverhandlungen angemessen vertreten worden, hieß es. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen seien irrelevant, da der Rahmenvertrag Vorrang habe.

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Rechtliche Auseinandersetzungen dauern an Trotz dieser Klarstellung bleiben die juristischen Konflikte bestehen. Betroffene Patienten kämpfen weiterhin um Entschädigung, während Hersteller und Zulieferer ihre Positionen verteidigen. Das BGH-Urteil stärkt zwar die Gültigkeit des Rahmenliefervertrags im Streit zwischen Sandoz und seinem Lieferanten – doch die Folgen der Valsartan-Rückrufe von 2018 wirken bis heute nach, sowohl in der Rechtsprechung als auch für die öffentliche Gesundheit.

Quelle