Verfassungsgericht prüft Rainers umstrittene Aufhebung der Düngeverordnung
Ludger RörrichtVerfassungsgericht prüft Rainers umstrittene Aufhebung der Düngeverordnung
Das Bundesverfassungsgericht wird in den kommenden Monaten über einen Rechtsstreit entscheiden, der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer betrifft. Die Grünen haben seine Aufhebung einer zentralen Düngeverordnung angefochten und argumentieren, dies verstoße gegen verfassungsrechtliche Vorgaben.
2017 hatte die Bundesregierung die Stoffstrombilanzverordnung erlassen, um das Grundwasser vor übermäßigem Düngemitteleinsatz zu schützen. Sie verpflichtete Landwirte, jährlich den Stickstoff- und Phosphatfluss in ihren Betrieben zu dokumentieren.
Im April verabschiedete die Bundesregierung ein neues Düngegesetz – allerdings ohne die bisher geltende Hofbilanzregelung. Nur wenige Monate später, im Juli 2025, hob Rainer die Verordnung von 2017 als eine seiner ersten Amtshandlungen auf. Zur Begründung führte er an, die Maßnahme spare Landwirten 18 Millionen Euro an Bürokratiekosten.
Die Grünen werfen Rainer einen doppelten Verfassungsverstoß vor: Er habe den Bundestag nicht konsultiert und das bestehende Düngegesetz ignoriert. Zudem stellt sich in ihrer Beschwerde die Frage, ob die Partei über die notwendige Klagbefugnis für eine abstrakte Normenkontrolle verfügt.
Das Gericht muss nun über die Rechtmäßigkeit von Rainers Vorgehen sowie über das Klagerecht der Grünen entscheiden. Das Urteil wird nicht nur die Befugnisse des Agrarministers klären, sondern auch die Rolle der parlamentarischen Kontrolle bei solchen Entscheidungen definieren.






