Wie blinde und sehbehinderte Menschen in Baden-Württemberg selbstständig wählen können
Hans-Jürgen PeukertWie blinde und sehbehinderte Menschen in Baden-Württemberg selbstständig wählen können
Sehbehinderte und blinde Wähler:innen in Baden-Württemberg haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme selbstständig abzugeben. Unterstützung erhalten sie sowohl in den Wahllokalen als auch bei der Briefwahl – stets unter strengen Auflagen, um die Wahlgeheimhaltung zu wahren. Lokale Initiativen stellen zudem Hilfsmittel wie Wahlschablonen bereit, um den Prozess zu erleichtern.
Wer Schwierigkeiten hat, den Stimmzettel zu markieren, zu falten oder in den Umschlag zu legen, darf eine vertraute Person als Hilfe mitbringen. Dies gilt sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl. Die assistierende Person muss dabei die Vertraulichkeit wahren und darf die Wahlentscheidung nicht beeinflussen.
Vereine für Blinde und Sehbehinderte bieten kostenlose Wahlschablonen für Landtagswahlen an. Diese Schablonen verfügen über Aussparungen für die Stimmfelder sowie über groß gedruckte, taktile Anleitungen. Eine begleitende Audio-CD erklärt die Handhabung der Schablone und beschreibt den Inhalt des Stimmzettels. Bestellen lässt sich das Material unter der Telefonnummer 0761/36122.
Barrierefreiheit hat in einigen Regionen Priorität: In Ludwigsburg sind sämtliche Wahllokale sowie das Wahlbüro in der Wilhelmstraße 1 rollstuhlgerecht zugänglich.
Offizielle Zahlen, wie viele sehbehinderte Wähler:innen in den vergangenen fünf Jahren Unterstützung in Anspruch genommen haben, liegen nicht öffentlich vor. Wer daran interessiert ist, müsste sich an die einzelnen Wahlämter in Baden-Württemberg wenden.
Das System stellt sicher, dass sehbehinderte Menschen ohne Hindernisse wählen können. Mit Schablonen, Audio-Anleitungen und vertrauten Helfer:innen wird die Selbstständigkeit gefördert. In bestimmten Wahlkreisen ist zudem die physische Zugänglichkeit der Wahllokale für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen garantiert.






