Winterchaos in Baden-Württemberg: Wer jetzt Schnee nicht räumt, zahlt bis zu 500 Euro
Gabor HethurWinterchaos in Baden-Württemberg: Wer jetzt Schnee nicht räumt, zahlt bis zu 500 Euro
Wintereinbruch in Baden-Württemberg: Strenge Regeln zur Schneeräumung
Der Winter hat Baden-Württemberg erreicht – und mit ihm klare Vorschriften zur Schneeräumung. Hauseigentümer und Mieter müssen Gehwege zügig freiräumen, sonst drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro. Wer zuständig ist, regeln die örtlichen Satzungen. Wer seine Pflicht vernachlässigt, muss bei Unfällen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Laut Landesrecht sind Städte und Gemeinden grundsätzlich für öffentliche Gehwege verantwortlich. Viele übertragen die Aufgabe jedoch per Ortsrecht an die Grundstückseigentümer. Anwohner sollten daher in den lokalen Bußgeldkatalogen nachlesen, welche Pflichten auf sie zukommen.
An Werktagen muss mehrmals täglich geräumt werden, in der Regel zwischen 7:00 und 22:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten großzügigere Regelungen. Die freigeräumten Wege müssen auf öffentlichen Gehwegen mindestens einen Meter, auf privaten Wegen etwa 50 Zentimeter breit sein. Lockere Streumittel zur Rutschsicherung sind nach Ende der Frostperiode wieder zu entfernen. Mieter müssen nur dann Schnee schippen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht. Zum Streuen sind Sand oder Splitt erlaubt, Salz ist in vielen Städten wegen der Umweltbelastung jedoch verboten. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Schadensersatzforderungen oder Haftung bei Verletzungen.
Anwohner sollten sich über die örtlichen Räumpflichten informieren, um Strafen zu vermeiden. Gründliches Schneeräumen und Streuen minimiert Gefahren und beugt Rechtsstreitigkeiten vor. Angesichts von Bußgeldern und Haftungsrisiken sorgt die Einhaltung der Vorschriften für sichere Wege – zum Wohl aller im Winter.