14 January 2026, 19:27

Zoll beschlagnahmt 24 Kilogramm nicht konforme Kosmetik aus Südkorea

Eine alte deutsche Postkarte in sehr gutem Zustand, die einen Stempel und den Text "Konzert-Luger-Konferenz-Kommunikation" sowie die Nummer "174097" zeigt.

Zoll beschlagnahmt 24 Kilogramm nicht konforme Kosmetik aus Südkorea

Deutsche Zollbeamte haben eine Sendung mit 24 Kilogramm Kosmetikartikeln aus Südkorea beschlagnahmt und werden diese vernichten. Die Ware, die ein Unternehmer aus Radolfzell bestellt hatte, wurde am Zollamt Singen-Bahnhof gestoppt, da sie gegen strenge Einfuhrbestimmungen verstieß.

Die Lieferung traf im Dezember ein, wobei die Zollerklärung Bedenken auslöste. Beamte in Singen-Bahnhof überprüften das Paket und stellten mehrere Mängel fest: Die Kosmetikprodukte wiesen keine ordnungsgemäße Kennzeichnung auf – Verpackungen und Beipackzettel waren ausschließlich in asiatischen Schriften bedruckt. Informationen zu den Inhaltsstoffen lagen nicht in einer für deutsche Behörden verständlichen Sprache vor.

Nach deutschem Recht müssen importierte Kosmetik- und Nahrungsergänzungsmittel strenge Verbraucherschutzstandards erfüllen. Da die Produkte diese Vorgaben nicht einhielten, kam es zur Beschlagnahmung. Die Zollbehörde bestätigte, dass die Ware vernichtet und weder zurückgeschickt noch freigegeben wird.

Der Fall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der deutschen Einfuhrregeln für Kosmetik und Nahrungsergänzungsmittel. Sendungen ohne konforme Kennzeichnung oder transparente Inhaltsstoffangaben riskieren Beschlagnahmung und Vernichtung. Der Unternehmer aus Radolfzell wird die Ware nicht erhalten; weitere Maßnahmen wurden bisher nicht bekannt.