Zoll beschlagnahmt Luxusgüter für 24.000 Euro am Grenzkontrollpunkt Singen
Gabor HethurZoll beschlagnahmt Luxusgüter für 24.000 Euro am Grenzkontrollpunkt Singen
Zollbeamte in Singen haben Luxusgüter im Wert von über 24.000 Euro beschlagnahmt.
Der Vorfall ereignete sich, als ein Reisender aus der Schweiz einreiste. Nach EU-Regeln dürfen Personen ab 17 Jahren Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei nach Deutschland einführen. Die beschlagnahmten Güter – darunter Kleidung und eine Uhr – übertrafen diesen Freigrenzwert jedoch um das Achtzigfache.
Die Zollbehörden errechneten, dass der Mann etwa 4.600 Euro an Einfuhrabgaben schuldig war. Da die Waren nicht deklariert worden waren, wurde der Fall nun an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Gegen den Reisenden wurde zudem ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
Laut geltenden Vorschriften unterliegen Luxusgüter wie Kleidung und Uhren in der Regel Zollsätzen zwischen 12 und 17 Prozent, sofern ihr Wert die 150-Euro-Grenze überschreitet. Die unterbliebene Deklaration der Waren führte zur Beschlagnahmung und den anschließenden rechtlichen Schritten.
Dem Mann drohen nun mögliche Strafen wegen Steuerhinterziehung. Die Zollbeamten betonten, dass alle Waren, die den Freibetrag von 300 Euro überschreiten, bei der Einreise angemeldet werden müssen. Der Fall wird vom Hauptzollamt Karlsruhe weiter juristisch bearbeitet.






