Zoll durchsucht bundesweit Gastronomiebetriebe wegen illegaler Beschäftigung
Verena KramerZoll durchsucht bundesweit Gastronomiebetriebe wegen illegaler Beschäftigung
Zollbehörden führen großangelegte Kontrollen in der Gastronomie durch
Am 19. September 2025 haben Zollbehörden bundesweit umfangreiche Prüfungen in der Gastronomiebranche durchgeführt. Die Leitung der Aktion übernahm das Hauptzollamt Singen, das Betriebe im gesamten Land ins Visier nahm. Im Fokus standen die Einhaltung der Arbeitsgesetze sowie Meldepflichten in Hotels und Restaurants.
An den Kontrollen beteiligten sich insgesamt 52 Mitarbeiter der Standorte Singen und Waldshut, unterstützt von acht Beamten der Steuerfahndung. In Singen besuchten die Teams acht Gastronomiebetriebe und sprachen mit 32 Beschäftigten, während in Waldshut neun Lokale überprüft und 40 Personen befragt wurden.
Bei den Inspektionen deckten die Behörden mehrere Verstöße auf, darunter unvollständige Arbeitszeiterfassungen, unterlassene Meldungen sowie die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer nach § 404 SGB III. In zwei Fällen durchsuchten die Ermittler Geschäfts- oder Wohnräume und sicherten umfangreiches Beweismaterial.
Die Gastronomiebranche unterliegt strengen Vorschriften zur Meldung und Identifizierung von Beschäftigten, um Schwarzarbeit zu verhindern. Die Zollbeamten betonten, dass solche Kontrollen dem Schutz der Sozialsysteme und der Staatseinnahmen dienten. Zudem sollten faire Arbeitsbedingungen und ein fairer Wettbewerb im Sektor gewährleistet werden.
Die Razzia unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, illegale Beschäftigungspraktiken in der Gastronomie zu bekämpfen. In mehreren Fällen sicherten die Ermittler Beweismaterial, wobei konkrete Angaben zur Anzahl der aufgrund von Verdachtsmomenten eingeleiteten Durchsuchungen nicht bekannt gegeben wurden. Die Aktion zeigt, wie wichtig die Einhaltung von Arbeits- und Steuerrecht in der Branche ist.






