23 February 2026, 10:40

15.000 Euro Strafe für illegal beschäftigte Bauarbeiter in Baden-Württemberg

Ein Schwarz-Weiß-Foto einer Baustelle für das New York State Penitentiary, das Arbeiter, hölzerne Gegenstände, Pfähle, Seile, eine Wand und Bäume im Hintergrund zeigt.

15.000 Euro Strafe für illegal beschäftigte Bauarbeiter in Baden-Württemberg

Ein rumänisches Bauunternehmen muss eine Strafe von 15.000 Euro zahlen, nachdem sein Geschäftsführer 15 Mitarbeiter nicht bei der deutschen Sozialversicherung angemeldet hatte. Der Fall flog bei einer Routinekontrolle auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen auf. Die Ermittler stellten fest, dass keiner der Arbeiter ordnungsgemäß gemeldet worden war.

Die Untersuchungen begannen, als Prüfer der Abteilung für Schwarzarbeit beim deutschen Hauptzollamt Lörrach die Baustelle besuchten. Gespräche mit den rumänischen Arbeitnehmern weckten sofort Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschäftigungsverhältnisse. Weitere Überprüfungen ergaben, dass keine Abgaben an die deutschen Sozialkassen gezahlt worden waren – ein Verlust von rund 85.000 Euro.

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Der Angeklagte, ein spanischer Staatsbürger, hatte zwei Monate lang als Subunternehmer für ein Düsseldorfer Unternehmen gearbeitet. Bei seiner Befragung konnte der Geschäftsführer jedoch auch keinen Nachweis erbringen, dass seine Mitarbeiter in der rumänischen Sozialversicherung gemeldet waren. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Freiburg einen Strafbefehl gegen ihn.

Vor Gericht wurde der Unternehmer wegen Lohnvorenthaltung und Untreue verurteilt. Nach deutschem Recht können solche Verstöße zu Nachzahlungen inklusive Zinsen, Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro oder sogar Betrugsanklagen in schweren Fällen führen. Der Richter verhängte schließlich eine Strafe von 15.000 Euro.

Das Urteil unterstreicht die Konsequenzen, die bei der Nichtbeachtung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten in Deutschland drohen. Arbeitgeber müssen ausstehende Beiträge nachzahlen, mit finanziellen Sanktionen rechnen und riskieren strafrechtliche Verfolgung. Der Fall reiht sich in frühere Durchsetzungsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger gegen ähnliche Verstöße ein.