AfD-Klage gegen Annalena Baerbock scheitert: Gericht blockiert Visum-Enthüllungen
Hans-Jürgen PeukertAfD-Klage gegen Annalena Baerbock scheitert: Gericht blockiert Visum-Enthüllungen
Bundesverfassungsgericht blockiert Anfragerecht des Parlaments? AfD-Klage gegen Annalena Baerbock scheitert in Karlsruhe
Anreißer: Das Bundesverfassungsgericht weist die Organklage eines AfD-Abgeordneten gegen Annalena Baerbock ab. Er wollte wissen, ob das Auswärtige Amt unter ihrer Leitung ein Visum für einen gefälschten Pass ausgestellt hatte. Die Richter sahen keine ausreichende Begründung.
Artikeltext: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter zu Visumserteilungen im Zusammenhang mit gefälschten afghanischen Pässen zurückgewiesen. Die Entscheidung folgt auf Keuters Versuch, die damalige Außenministerin Annalena Baerbock zur Offenlegung von Details über eine umstrittene Weisung zu zwingen. Im Mittelpunkt seines Falls stand die Frage, ob Baerbock während des Afghanischen Aufnahmeprogramms (BAP) von einer solchen Praxis wusste.
Keuters Klage konzentrierte sich auf den Vorwurf, dass Visa für gefälschte afghanische Reisedokumente ausgestellt worden seien. Er forderte Aufklärung darüber, ob Baerbock Kenntnis von einer angeblichen Anweisung hatte, die diese Vorgehensweise erlaubte. Die Bundesregierung hingegen erklärte, es gebe keine Aufzeichnungen über Visa für gefälschte Pässe, und betonte, dass solche Dokumente rechtlich nicht für Visumserteilungen infrage kämen.
Mit der Abweisung von Keuters Beschwerde wird es keine weiteren Ermittlungen zu den Visumserteilungs-Vorwürfen gegen Annalena Baerbock geben. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf formale Mängel in seiner Argumentation sowie das Fehlen von Beweisen für seine Behauptungen. Die Position der Regierung – dass keine Visa für gefälschte Pässe erteilt wurden – bleibt damit unangetastet.