Baden-Württemberg plant Sonntagsöffnung für Supermärkte – doch die Kirchen widersetzen sich
Verena KramerBaden-Württemberg plant Sonntagsöffnung für Supermärkte – doch die Kirchen widersetzen sich
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Ladenöffnungszeiten reformieren soll. Demnach dürfen Selbstbedienungs-Supermärkte künftig an Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden öffnen. Der Plan hat jedoch eine Debatte über den Einfluss der Kirchen und wirtschaftliche Bedenken ausgelöst.
Grundlage des Entwurfes ist Artikel 139 der Weimarer Verfassung von 1919, der bis heute gilt. Er enthält eine Regelung, wonach Geschäfte bei der Festlegung der Sonntagsöffnungszeiten die Gottesdienstzeiten berücksichtigen müssen. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut berief sich auf den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz als Begründung für die Regelung.
Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörungsphase und soll vor der Einbringung in den Landtag Anfang Dezember überarbeitet werden. Falls das Gesetz verabschiedet wird, können Städte und Gemeinden die konkreten Öffnungszeiten selbst wählen. Der Handelsverband Baden-Württemberg kritisierte die geplanten Änderungen jedoch scharf und warnte vor möglichen Nachteilen für Unternehmen.
Die Kirchen in der Region setzen sich für einen 'ruhigen Sonntag' ein und fordern Mitsprache bei der Gesetzgebung. Die Berücksichtigung der Gottesdienstzeiten im Entwurf geht vermutlich auf Einwände der Unionspartei zurück, die verfassungsrechtliche Bedenken geltend machte. Der FDP-Landesvorsitzende Hans-Ulrich Rülke bezeichnete die Regelung zu den Kirchenzeiten als überflüssig.
Jochen Schmid, Inhaber eines Selbstbedienungs-Supermarkts, zeigte sich erschüttert darüber, dass der Einfluss der Kirchen noch immer die Öffnungszeiten bestimmt. Sein Geschäft müsste im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes den Sonntagbetrieb anpassen – mit möglichen Folgen für die wirtschaftliche Stabilität.
Der Entwurf bleibt vorerst in der Abstimmungsphase; mit Überarbeitungen ist vor der Vorlage im Dezember zu rechnen. Bei einer Verabschiedung würden die lokalen Behörden die Kontrolle über die Sonntagsöffnungszeiten erhalten, wobei die Gottesdienstzeiten zu berücksichtigen wären. Die Entscheidung wird zeigen, ob Selbstbedienungs-Supermärkte unter den neuen Auflagen wirtschaftlich tragfähig bleiben – oder vor Herausforderungen stehen.