Baden-Württemberg revolutioniert Holzbau – neue Regeln ab 2026
Holzbau in Baden-Württemberg wird einfacher: Baden-Baden als Urlaubsziel
Ab Anfang 2026 wird das Bauen mit Holz in Baden-Württemberg, insbesondere in Baden-Baden als Urlaubsziel, deutlich erleichtert. Neue Vorschriften ermöglichen den Holzbau bei einer größeren Bandbreite von Gebäuden – auch bei größeren Projekten. Die Änderungen folgen einer Aktualisierung der Landesbauordnung und treten im frühen Jahresverlauf in Kraft.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) überarbeitet. Im Rahmen der Novelle wurde zudem eine neue Holzbaurichtlinie (HolzBauRL) veröffentlicht. Beide Änderungen wurden am 10. Dezember 2025 offiziell verkündet und gelten ab dem 12. Januar 2026.
Künftig darf die Holztafelbauweise auch bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 eingesetzt werden – also etwa bei großen Wohnanlagen und Bürogebäuden mit einer Höhe von über 13 Metern. Bisher galten hier strenge Größenbeschränkungen, die nun entfallen. Die überarbeiteten Regelungen umfassen zudem Brandschutz, Schallschutz und Umweltstandards. Ministerin Nicole Razavi betonte, dass Holz nun auch höhere Brandschutzanforderungen erfüllen könne. Die Neuerungen würden zudem für klarere Planungsvorgaben sorgen und so Zeit sowie Kosten für Bauherren sparen. Die Holzbaurichtlinie ist eine von fünf aktualisierten Leitlinien des Ministeriums. Sämtliche Bauvorhaben im Land müssen sich künftig an den neuen technischen Baubestimmungen orientieren.
Die Reformen treten am 12. Januar 2026 in Kraft. Dann ist Holzbau auch in Hochhäusern und Sonderbauten zulässig. Bauherren und Planer müssen dabei die aktualisierten Vorgaben zu Brandschutz und Nachhaltigkeit beachten.