Baden-Württemberg setzt auf KI im öffentlichen Dienst – mehr Automatisierung, mehr Überwachung
Ludger RörrichtBaden-Württemberg setzt auf KI im öffentlichen Dienst – mehr Automatisierung, mehr Überwachung
Baden-Württemberg hat sein Landesdatenschutzgesetz überarbeitet, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Verwaltung und öffentlichem Dienst zu erweitern. Der Landeskabinett billigte die Änderungen, die klare Regelungen für Behörden und Gerichte schaffen, die KI-Technologien nutzen. Damit erhalten die Behörden mehr Spielraum für automatisierte Entscheidungen – auch solche, die durch KI-Systeme unterstützt werden.
Nach dem neuen Gesetz dürfen staatliche Stellen vollständig automatisierte Bescheide erlassen, selbst wenn KI zum Einsatz kommt. Dies gilt für Behörden, die unter das Onlinezugangsgesetz (OZG) fallen, etwa bei der Verarbeitung sensibler Personendaten. Die rechtliche Grundlage bildet § 8a des OZG sowie § 22 des Bundesdatenschutzgesetzes, wobei die Datenschutzaufsicht die Einhaltung überwacht.
Die Novelle erweitert zudem die Befugnisse zur Videoüberwachung. KI-gestützte Systeme dürfen nun öffentliche Räume überwachen, um Leben, Gesundheit und kritische Infrastruktur zu schützen. Die Aufzeichnungen können bis zu zwei Monate gespeichert werden – doppelt so lange wie bisher – um Eigentumsrechte und öffentliche Sicherheitsaufgaben durchzusetzen. Darüber hinaus erleichtern die Änderungen wissenschaftliche Forschung, indem sie die Verarbeitung personenbezogener Daten für Studien im öffentlichen Interesse ermöglichen. Baden-Württemberg will sich mit diesen Anpassungen als Forschungsstandort stärken.
Das überarbeitete Gesetz gibt den Behörden mehr Freiraum für KI-gestützte Entscheidungen und Überwachung. Die Speicherfristen für Videoaufnahmen wurden verlängert, und Forschungseinrichtungen erhalten klarere Regeln für die Datenverarbeitung. Der Land erwartet, dass diese Maßnahmen die öffentliche Sicherheit und die wissenschaftliche Entwicklung voranbringen.