Baden-Württemberg und Sachsen fordern Abschaffung des Beleidigungs-Paragrafen für Politiker
Hans-Jürgen PeukertBaden-Württemberg und Sachsen fordern Abschaffung des Beleidigungs-Paragrafen für Politiker
Baden-Württemberg und Sachsen drängen auf eine Reform des deutschen Gesetzes, das Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt. Die beiden Bundesländer wollen Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs einschränken oder sogar ganz abschaffen. Kritiker werfen der Regelung vor, sie biete Amtsträgern einen übermäßigen Schutz.
Aktuell ermöglicht Paragraf 188 der Staatsanwaltschaft, Beleidigungen gegen Politiker auch ohne formelle Anzeige des Betroffenen zu verfolgen. Zudem sieht das Gesetz höhere Strafen vor als bei gewöhnlichen Beleidigungstatbeständen. Dies hat wiederholt zu Vorwürfen geführt, die Vorschrift schütze Spitzenpolitiker vor berechtigter Kritik und behindere die öffentliche Debatte.
Justizminister Moritz Oppelt aus Baden-Württemberg schlägt vor, das Gesetz auf ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu beschränken. Seiner Meinung nach sollten Berufspolitiker harte Auseinandersetzungen aushalten, ohne dass automatisch ermittelt wird. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert geht noch einen Schritt weiter und plädiert für eine vollständige Streichung des Straftatbestands.
Jede Reform müsste vom Bundestag beschlossen werden. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, den Anwendungsbereich der Norm einzuschränken oder sie gänzlich abzuschaffen. Im Mittelpunkt stünde dann der Schutz ehrenamtlicher Mandatsträger, die oft nicht über die Mittel verfügen, sich gegen persönliche Angriffe zur Wehr zu setzen.






