BGH-Urteil zwingt Netto zu transparenteren Preisangaben in der Werbung
Verena KramerBundesgerichtshof klärt Anforderungen an Preiswerbung - BGH-Urteil zwingt Netto zu transparenteren Preisangaben in der Werbung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Händler in ihren Werbeanzeigen den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage deutlich sichtbar angeben müssen. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit mit dem Discounter Netto Marken-Discount, der gegen die Transparenzvorgaben der Preisangabenverordnung verstoßen hatte.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Werbung von Netto Marken-Discount, in der ein Produkt mit einem Rabattpreis beworben wurde. Der Referenzpreis – also der niedrigste in den letzten 30 Tagen verlangte Preis – war jedoch nur in einer Fußnote versteckt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte bereits entschieden, dass dies gegen Verbraucherschutzbestimmungen verstößt.
Der BGH bestätigte nun das vorherige Urteil und wies die Revision von Netto zurück. Die Richter betonten, dass Referenzpreise sofort erkennbar, gut lesbar und hervorgehoben sein müssen. Wer solche Informationen im Kleingedruckten verberge, führe Kunden über das tatsächliche Ausmaß des Rabatts in die Irre.
Das Urteil richtet sich nicht speziell gegen Discount-Supermärkte, sondern unterstreicht die geltenden Regeln für alle Händler gemäß der Preisangabenverordnung. Der BGH machte deutlich, dass die Einhaltung der Vorschriften klare und von vornherein sichtbare Preisangaben in sämtlichen Werbematerialien erfordert.
Netto Marken-Discount muss nun seine Werbepraktiken an die Vorgaben des Gerichts anpassen. Die Entscheidung setzt einen Maßstab dafür, wie Händler in ganz Deutschland Preisvergleiche darstellen. Verbraucher können künftig mit transparenteren Preisangaben in Aktionswerbungen rechnen.