28 January 2026, 15:55

Blutiger Angriff mit Gartenschere am Bahnhof Offenburg: Verdächtiger in U-Haft

Ein Zug fährt auf einem Bahnsteig ein, mit einem Pfahl und einem Mülleimer im Vordergrund, einer Hütte auf der linken Seite und Gebäuden, Bäumen, Pfählen, Drähten und Himmel im Hintergrund.

Blutiger Angriff mit Gartenschere am Bahnhof Offenburg: Verdächtiger in U-Haft

Ein 29-jähriger Mann ist nach einem mutmaßlichen Angriff mit Gartenschere auf einen 42-Jährigen am Bahnhof Offenburg in Untersuchungshaft genommen worden. Die Tat ereignete sich am 27. Januar 2026 und verließ das Opfer mit schweren Verletzungen, die eine Krankenhausbehandlung erforderlich machten. Die Polizei nahm den Verdächtigen kurz nach dem Überfall fest und erhob später Anklage wegen schwerer Körperverletzung und bewaffneten Raubs.

Der Streit begann als verbale Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern auf dem Bahnsteig. Der Beschuldigte, ein somalischer Staatsbürger mit vorläufiger Aussetzung der Abschiebung in Deutschland, soll die Auseinandersetzung daraufhin in einen gewalttätigen Angriff eskaliert haben. Augenzeugen berichteten, sie hätten gesehen, wie er das Opfer mit der Gartenschere schlug und es mehrfach trat.

Das Opfer erlitt eine tiefe Schnittwunde am Gesäß sowie eine blutende Kopfverletzung. Als es zu Boden ging, fiel sein Smartphone aus der Tasche, das der Verdächtige angeblich an sich nahm. Bundespolizisten, die im Einsatz waren, konnten den 29-Jährigen noch auf dem Bahnsteig festnehmen und in Gewahrsam nehmen.

Bei einer anschließenden Durchsuchung wurden zwei Gartenscheren, eine Bastelschere sowie das Handy des Opfers sichergestellt. Der Beschuldigte wurde später dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Offenburg vorgeführt. Angesichts der Schwere der Vorwürfe – schwere Körperverletzung und bewaffneter Raub – ordnete der Richter Untersuchungshaft an. Der Mann wurde inzwischen in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Das Opfer befindet sich weiterhin im Krankenhaus und erholt sich von seinen Verletzungen. Der Verdächtige, der keine feste Wohnadresse hat, bleibt bis zu weiteren rechtlichen Schritten in Haft. Die Behörden ermitteln weiterhin zu den Umständen des Angriffs.