Bundesgerichtshof entscheidet über umstrittene Schufa-Datenspeicherung nach DSGVO
Verena KramerBGH verhandelt Fall zur Schufa-Speicherung von beglichenen Forderungen - Bundesgerichtshof entscheidet über umstrittene Schufa-Datenspeicherung nach DSGVO
Ein langjähriger Rechtsstreit über die Datenspeicherungspraktiken der Schufa hat nun Deutschlands höchstes Gericht erreicht. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Auskunftei Daten über beglichene Schulden widerrechtlich gespeichert und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Der Streit begann, als ein Kläger feststellte, dass seine Schufa-Bonität ihn als "hochriskant" für Zahlungsausfälle einstufte. Obwohl die Schuld längst getilgt war, hielt die Auskunftei die Daten jahrelang vor. Das Oberlandesgericht Köln gab dem Kläger später recht und verurteilte die Schufa zur Zahlung von 1.040 Euro Schadensersatz wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutzverordnung.
Die Schufa legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Der Fall, unter der Aktennummer I ZR 97/25 geführt, wird nun vom Bundesgerichtshof verhandelt. Eine Entscheidung wird nach den Beratungen erwartet; der Verhandlungstermin ist auf den 18. Dezember 2025 angesetzt.
Das Urteil wird klären, ob die Schufa Betroffene für die unrechtmäßige Speicherung finanzieller Daten entschädigen muss. Sollte die Vorinstanz bestätigt werden, könnte das Urteil einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Auskunfteien mit getilgten Schulden nach der DSGVO umgehen müssen. Der Fall bleibt bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts in Prüfung.