10 December 2025, 21:17

Bundesgerichtshof stoppt einseitige Rentenkürzungen bei Riester-Verträgen

Zwei Männer in Blazern stehen vor einem Fenster mit einem Vorhang.

BGH kippt Klausel, die einseitige Rentenkürzungen ermöglicht - Bundesgerichtshof stoppt einseitige Rentenkürzungen bei Riester-Verträgen

Bundesgerichtshof kippt Klausel zu einseitigen Rentenkürzungen

Bundesgerichtshof kippt Klausel zu einseitigen Rentenkürzungen

Bundesgerichtshof kippt Klausel zu einseitigen Rentenkürzungen

  1. Dezember 2025, 14:01 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine umstrittene Klausel in Riester-Rentenverträgen für unwirksam erklärt. Mit dem Urteil wird es Versicherern untersagt, Rentenleistungen einseitig zu kürzen, ohne klare Bedingungen für spätere Erhöhungen vorzusehen. Die Entscheidung betrifft direkt die Allianz Lebensversicherung, könnte aber auch Verträge von bis zu einer Million Versicherten bundesweit beeinflussen.

Der BGH prüfte eine Vertragsklausel, die es Versicherern ermöglichte, den Rentenumrechnungsfaktor unter bestimmten Umständen – etwa bei Veränderungen der Lebenserwartung oder der Kapitalmarkterträge – zu senken. Das Gericht befand die Regelung jedoch für rechtswidrig, da sie keine Verpflichtung vorsah, den Faktor wieder anzuheben, falls sich die Rahmenbedingungen später verbesserten.

Mit dem Urteil wird die einseitige Kürzungsklausel in Riester-Verträgen für nichtig erklärt. Betroffene Versicherte können nun gegen frühere Kürzungen vorgehen, während Versicherer ihre Vertragsbedingungen überarbeiten müssen. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall, der branchenweite Auswirkungen haben und die künftige Anpassung von Rentenleistungen verändern könnte.