Bundesrechnungshof warnt vor willkürlichen Kürzungen bei Krankenkassen-Zuschüssen
Verena KramerBundesrechnungshof warnt vor willkürlichen Kürzungen bei Krankenkassen-Zuschüssen
Der Bundesrechnungshof hat Pläne zur Kürzung der Bundeszuschüsse für die deutschen Krankenkassen scharf kritisiert. Ab 2027 will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) die jährlichen Zahlungen von 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduzieren. Die Maßnahme löst Bedenken aus, dass die Kosten für Versicherte steigen und die Stabilität der Beitragssätze gefährdet wird.
Die geplante Kürzung war ursprünglich Teil des Sparpakets von Gesundheitsminister Warken und wurde erst auf Druck des Finanzministeriums aufgenommen. Bis 2031 würde sich die kumulierte Streichung auf 4,75 Milliarden Euro belaufen. In einem vom Abgeordneten Oliver Sievers in Auftrag gegebenen und zuerst vom Tagesspiegel berichteten Prüfbericht bezeichnet der Rechnungshof die Kürzungen als „willkürlich und ohne Bezug zu den tatsächlichen Kostenentwicklungen“.
Der Bericht weist zudem darauf hin, dass die Krankenkassen zwar bis 2031 jährlich 2 Milliarden Euro zusätzlich für die Versorgung von Sozialhilfeempfängern erhalten sollen – dieser Zuwachs gleicht den Zuschussverlust jedoch nicht aus. Ansgar Heveling (CDU), Präsident des Bundesrechnungshofs, argumentiert, die Änderungen würden die Versicherten unverhältnismäßig belasten. Wichtige Leistungen wie die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder könnten auf dem Spiel stehen.
Kritiker warnen, die Kürzungen widersprächen dem erklärten Ziel der Regierung, die Beitragssätze stabil zu halten. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass die Umverteilung der Mittel keinen gleichwertigen Ersatz für die entfallenen Zuschüsse biete.
Die schrittweise Reduzierung der Bundeszuschüsse soll 2027 beginnen und die staatliche Unterstützung jährlich um 2 Milliarden Euro verringern. Die Krankenkassen könnten in finanzielle Bedrängnis geraten, was sich auch auf Zusatzleistungen auswirken könnte. Die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs deuten darauf hin, dass die Versicherten die Hauptlast der Veränderungen tragen müssten.






