10 February 2026, 07:20

Bundesverfassungsgericht bestätigt Urteil: Anom-Daten als Beweismittel bleiben gültig

Ein Plakat mit hellblauem Hintergrund, das Bilder verschiedener Personen und fettgedruckten schwarzen Text zeigt, der "Verbrecher der mexikanischen Drogengewalt" lautet.

Verfassungsbeschwerde eines Drogenhändlers gegen Auswertung von Anom-Daten scheitert - Bundesverfassungsgericht bestätigt Urteil: Anom-Daten als Beweismittel bleiben gültig

Ein wegen Drogenhandels verurteilter Mann ist mit seiner letzten rechtlichen Klage gescheitert, nachdem das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde zurückgewiesen hat. Im Mittelpunkt seines Falls stand die Nutzung von Anom-Daten, einem verschlüsselten Nachrichtensystem, das heimlich von den Strafverfolgungsbehörden betrieben wurde. Das Gericht urteilte, seine Argumente seien nicht ausreichend substantiiert, und sah keine Verletzung rechtlicher Grundsätze.

Der Mann war ursprünglich zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft wegen Drogenhandels verurteilt worden. Seine Verurteilung stützte sich teilweise auf Beweismaterial, das über Anom gesammelt worden war – eine Plattform, die von Kriminellen genutzt wurde, tatsächlich aber vom FBI kontrolliert wurde. Nachrichten, die über Anom-Geräte verschickt wurden, wurden automatisch auf einen iBot-Server kopiert, der im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den USA und einem EU-Land betrieben wurde.

2021 nutzten Behörden in mehreren EU-Ländern – darunter Deutschland, die Niederlande, Schweden, Spanien und Italien – Anom-Daten, um organisierte Kriminalitätsnetzwerke zu zerschlagen. Die unter dem Namen Trojan Shield bekannte Operation führte zu massenhaften Festnahmen und Strafverfolgungen. Der Mann legte später Berufung ein und behauptete, seine Rechte seien verletzt worden, weil Gerichte die Zuverlässigkeit der Anom-Beweise nicht ausreichend geprüft hätten.

Der Bundesgerichtshof hatte seine Strafe zwar bereits reduziert, allerdings nicht wegen der Anom-Daten, sondern aufgrund geänderter Cannabis-Gesetze. Als der Fall vor das Bundesverfassungsgericht kam, wiesen die Richter seine Beschwerde ohne weitere Prüfung ab. Sie sahen weder einen Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzipien noch gegen den Schutz der Menschenrechte. Zudem stellten sie fest, dass der Mann seine Argumente nicht klar genug dargelegt habe, um eine weitere Überprüfung zu rechtfertigen.

Die Entscheidung bedeutet, dass das Urteil gegen den Mann rechtskräftig bleibt und keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind. Das Urteil bestätigt zudem, dass Anom-Daten in deutschen Gerichten weiterhin als Beweismittel zulässig sind. Die Behörden werden solche Beweise auch künftig in Verfahren gegen organisierte Kriminalität verwenden.