Bundesverfassungsgericht stoppt Triage-Regeln: Ärzte behalten Entscheidungsfreiheit
Verena KramerBundesverfassungsgericht kippt Triage-Vorschriften - Bundesverfassungsgericht stoppt Triage-Regeln: Ärzte behalten Entscheidungsfreiheit
Bundesverfassungsgericht kippt umstrittene Triage-Regeln im Infektionsschutzgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Triage-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Die am 16. Dezember 2021 verkündete und zwei Wochen später veröffentlichte Entscheidung hob die Regelungen auf. Die Richter urteilten, dass die Bundesregierung mit der Verhängung solcher Maßnahmen ihre Kompetenzen gegenüber medizinischem Personal überschritten habe.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Bestimmungen, die die Entscheidungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten bei der Intensivmedizinischen Triage einschränkten. Die Mediziner hatten argumentiert, die Vorschriften beeinträchtigten ihre berufliche Autonomie und verletzten ihre Rechte. Der unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth tagende Erste Senat des Verfassungsgerichts gab der Ärzteschaft recht.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Bund keine gesetzliche Grundlage für die Durchsetzung dieser Beschränkungen besitze. In der Begründung hieß es, solche Regelungen dürften nicht rechtmäßig in die Priorisierung von Patientinnen und Patienten in lebensbedrohlichen Situationen eingreifen. Die Richterinnen Monika Hermanns, Susanne Baer und Gabriele Britz unterstützten das Urteil einstimmig. Die Entscheidung betonte zudem BedenkenRegarding the protection of people with disabilities in Triage scenarios. Although the court did not attribute the statement to a single judge, it clearly emerged from the published ruling that the regulations were incompatible with the constitutional guarantees of professional freedom.
The consequence: The Triage provisions can no longer be applied. Doctors now have full decision-making power in intensive care emergencies. The federal government must observe these constitutional limits in future health laws.