03 March 2026, 20:41

Bundesverfassungsgericht verhandelt über umstrittenes Heizungsgesetz – war die Abstimmung rechtmäßig?

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Verfassungsgericht diskutiert Weg zum Heizungsgesetz der Ampelkoalition - Bundesverfassungsgericht verhandelt über umstrittenes Heizungsgesetz – war die Abstimmung rechtmäßig?

Bundesverfassungsgericht prüft Streit um Heizungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Donnerstag um 10:00 Uhr über eine Klage zum Heizungsgesetz verhandeln. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, Abgeordnete hätten nicht genug Zeit erhalten, um das Gesetzgebungsverfahren angemessen zu beraten. Der frühere CDU-Politiker Thomas Heilmann hatte die Beschwerde eingereicht und argumentiert, dass parlamentarische Rechte während des Prozesses verletzt wurden.

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Die Anhörung folgt auf eine vorläufige Blockade der Abstimmung über das Gesetz im Sommer 2023, nachdem Heilmanns Eilantrag erfolgreich war. Zwar wurde das Heizungsgesetz schließlich im September 2023 verabschiedet, doch die aktuelle Regierung plant nun weitreichende Änderungen an den Regelungen.

Die rechtliche Auseinandersetzung zielt nicht auf den Inhalt des Heizungsgesetzes ab, sondern darauf, ob das Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Abgeordneten gewahrt hat. Heilmanns Klage (Aktenzeichen: 2 BvE 4/23) wirft der Bundesregierung vor, zu wenig Zeit für eine sachgemäße Debatte vor der Abstimmung eingeräumt zu haben.

Im Sommer 2023 hatte das Gericht auf Heilmanns Dringlichkeitsantrag hin die geplante Abstimmung verschoben. Trotz dieser Verzögerung wurde das Gesetz im folgenden September verabschiedet. Nun beabsichtigt die neue Mitte-rechts-Koalition aus CDU/CSU und SPD, zentrale Teile des ursprünglichen Entwurfs von 2023 grundlegend zu überarbeiten.

Laut den geplanten Änderungen entfiele die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizsystemen. Hauseigentümer könnten Öl- und Gasheizungen ohne Einschränkungen einbauen, allerdings soll ab 2029 schrittweise ein Umstieg auf CO₂-neutrale Brennstoffe beginnen – zunächst mit einem Anteil von 10 Prozent. Weitere Anpassungen umfassen den Verzicht auf eine Pflichtberatung bei der Installation fossiler Heizungen sowie die Streichung des Verbots, Heizkessel älter als 30 Jahre auszutauschen. Auch die kommunale Wärmeplanung soll vereinfacht werden, insbesondere für Kleinstädte mit weniger als 15.000 Einwohnern.

Mit einer schnellen Entscheidung des Gerichts ist nicht zu rechnen. Urteile in solchen Verfahren ergehen oft erst Monate nach der mündlichen Verhandlung. Bis dahin bleibt das Heizungsgesetz in Kraft, auch wenn die geplanten Regierungsreformen seine künftige Wirkung deutlich verändern könnten.

Die Förderung klimafreundlicher Heizsysteme wie Wärmepumpen würde nach den neuen Plänen zumindest bis 2029 fortgeführt. Zudem soll der Name des Gesetzes in Gebäudemodernisierungsgesetz (Gebäude-Modernisierungsgesetz) geändert werden.

Nun muss das Gericht klären, ob bei der Verabschiedung des Heizungsgesetzes die Rechte der Abgeordneten verletzt wurden. Ein Urteil könnte noch Monate auf sich warten lassen – bis dahin bleibt das bestehende Gesetz vorerst gültig.

Unterdessen würden die von der Regierung geplanten Reformen die Beschränkungen für fossile Heizsysteme lockern, während einige Anreize für umweltfreundlichere Alternativen erhalten blieben. Falls die Änderungen beschlossen werden, wären sie eine deutliche Abkehr von den ursprünglichen Regelungen aus dem Jahr 2023.