CDU Hessen leitet Parteiausschluss nach umstrittenem AfD-Bündnis ein
Verena KramerCDU Hessen leitet Parteiausschluss nach umstrittenem AfD-Bündnis ein
Die hessische CDU hat Parteiausschlussverfahren gegen Mitglieder eingeleitet, die sich im Gemeinderat von Biebesheim am Rhein mit der AfD verbündet haben. Der Schritt folgt auf eine umstrittene gemeinsame Abstimmung, bei der ein AfD-Kandidat in den Vorstand der Gemeinde gewählt wurde. Landesparteivertreter verurteilten die Zusammenarbeit als Bruch mit der langjährigen Parteilinie.
Der Konflikt begann, als CDU- und AfD-Gemeinderäte eine gemeinsame Kandidatenliste für die Stellvertreterposten des Bürgermeisters einreichten. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Harth hatte das Bündnis vorangetrieben, in der Hoffnung, für seine Partei – die acht der 31 Sitze im Rat hält – eine Position zu sichern. Die AfD, die über sechs Sitze verfügt, stimmte dem Vorschlag nach anfänglichen Differenzen zu, woraufhin das AfD-Mitglied Bernd Kahnert in den Vorstand gewählt wurde.
Die gemeinsame Liste war eine direkte Reaktion auf eine konkurrierende Kandidatensammlung, die von SPD, Grünen und Freien Wählern unterstützt wurde – sie verfügen gemeinsam über 17 Sitze. Der CDU-Landesgeneralsekretär Leopold Born forderte konsequentes Handeln und betonte die Notwendigkeit einer klaren Haltung auf lokaler Ebene. Der Bezirksvorsitzende Stefan Sauer bestätigte, dass weitere disziplinarische Maßnahmen geprüft würden.
Ein CDU-Beschluss aus dem Jahr 2018 verbietet ausdrücklich jede Zusammenarbeit mit der AfD und erklärt sie für unvereinbar mit den Werten der Partei. Trotz der Behauptung, die Abstimmung sei "spontan und unabgestimmt" erfolgt, leitete die Partei umgehend Ausschlussverfahren ein. Der Vorfall spiegelt einen größeren Trend wider: Eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung ergab, dass in fast 19 Prozent von 5.000 kommunalen Abstimmungen zwischen 2019 und 2024 andere Parteien direkt mit der AfD kooperierten. Besonders häufig waren es parteilose Gemeinderäte und kleinere Parteien.
Das Ausschlussverfahren läuft nun nach den Statuten der CDU. Den an der gemeinsamen Abstimmung Beteiligten droht der Parteiausschluss. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen lokalen politischen Bündnissen und den Vorgaben der Bundespartei.






