07 June 2026, 14:28

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und verstößt damit gegen Recht

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und verstößt damit gegen Recht

Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die Regelungen, die die geschlechtsspezifische Lohnlücke schließen sollen, hätten bis zum 7. Juni 2026 in Kraft sein müssen. Seit Montag verstößt das Land damit gegen EU-Recht.

Die Reformen würden Unternehmen verpflichten, Gehaltsinformationen mit Mitarbeitenden und Bewerber:innen zu teilen. Zudem wird Arbeitgebern untersagt, nach früheren Verdiensten im Einstellungsprozess zu fragen. Nach der EU-Lohntransparenzrichtlinie können Beschäftigte Durchschnittsgehälter für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anfordern. Firmen mit 100 oder mehr Beschäftigten müssen regelmäßig ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede veröffentlichen. Arbeitgeber müssen zudem Startgehälter von vornherein offenlegen und dürfen Bewerber:innen nicht nach ihren vorherigen Bezügen fragen.

Die Verzögerung Deutschlands stößt auf Kritik, da die durchschnittliche Lohnlücke in der EU bei 11,1 % liegt. In Deutschland ist die Kluft noch größer: 2024 verdienten Frauen laut Eurostat 15,6 % weniger pro Stunde als Männer.

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Die Bundesregierung hat die verpasste Frist eingeräumt. Beamte verhandeln nun mit EU-Partnern über mögliche Anpassungen des Zeitplans und der Inhalte der Reformen. Ein überarbeiteter Plan sieht die vollständige Umsetzung für Anfang 2027 vor, wobei die nationalen Regelungen in den kommenden Monaten angepasst werden sollen.

Sollte Deutschland nicht zeitnah handeln, könnte die Europäische Kommission rechtliche Schritte einleiten. Mögliche Vertragsverletzungsverfahren könnten zu Bußgeldern oder weiteren Sanktionen führen. Durch die Verzögerung müssen Arbeitnehmende und Jobsuchende länger auf klarere Gehaltsinformationen warten. Die Reformen werden Unternehmen, sobald sie in Kraft treten, dazu verpflichten, Lohnunterschiede offenzulegen und Fragen zur Gehaltshistorie zu unterbinden. Bis dahin bleibt das Land nicht konform mit den EU-Vorgaben.

Quelle