04 February 2026, 21:30

Erbpachtvertrag für Asylzentrum belastet Kommunen in Freiburg mit Millionenrisiko

Ein detailliertes Gebäudeentwurf eines Hotels, insbesondere eines Parkhotels, mit begleitendem Text, der weitere Informationen liefert.

Erbpachtvertrag für Asylzentrum belastet Kommunen in Freiburg mit Millionenrisiko

Geplanter Erbpachtvertrag für erstes Landesaufnahmezentrum in Baden-Württemberg löst Sorgen über finanzielle Risiken für Kommunen aus

Ein geplanter Erbpachtvertrag für das erste Landesaufnahmezentrum für Asylsuchende in Baden-Württemberg hat Bedenken wegen möglicher finanzieller Belastungen für die örtlichen Gemeinden ausgelöst. Kritiker warnen, die Vereinbarung könnte die Steuerzahler mit hohen Kosten belasten. Der CDU-Ortsverband Heitersheim sieht rechtliche und haushaltspolitische Probleme. Besonders die Vertragsbedingungen – darunter ein langfristiger Rückübereignungsanspruch – werfen Fragen zur Transparenz und Rechenschaftspflicht auf.

Der Pachtvertrag, der mit dem Zweckverband Gewerbepark Breisgau geschlossen wurde, sieht eine jährliche Bodenrente von rund 231.400 Euro vor. Dieser Betrag übersteigt die Entscheidungsbefugnis des Geschäftsführers ohne Zustimmung der Verbandsversammlung – was den Vertrag möglicherweise nach der Satzung des Verbandes ungültig macht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende bezeichnete die finanziellen Risiken als "unabsehbar" und forderte beide Seiten auf, von dem Deal Abstand zu nehmen.

Laut Schätzungen aus Planungsunterlagen von 2023 könnten die jährlichen Investitions- und Betriebskosten des Zentrums an den vorgesehenen Standorten – darunter Breisgau – 5 bis 7 Millionen Euro erreichen. Konkrete Zahlen wurden jedoch vor Abschluss des Pachtvertrags nicht öffentlich gemacht. Ein weiteres Problem stellt der Rückübereignungsanspruch dar: Nach 15 Jahren könnte der Zweckverband gezwungen sein, Zehnmillionenbeträge zu zahlen – Kosten, die dann auf die Mitgliedskommunen wie Freiburg umgelegt werden könnten, möglicherweise bis zu 40 Millionen Euro.

Für diese potenziellen Verbindlichkeiten wurden keine finanziellen Rücklagen gebildet, und die betroffenen Gemeinden haben keine Haushaltsbeschlüsse gefasst. Diese mangelnde Vorsorge nährt die Angst vor einem Verlust der kommunalen Haushaltshoheit und einer Belastung der Steuerzahler, sollten die Kosten tatsächlich anfallen.

Die Warnungen der CDU unterstreichen das Risiko von Klagen und einer finanziellen Überlastung der lokalen Behörden. Ohne klare Haushaltssicherungen oder eine öffentliche Kostentransparenz bleibt die langfristige Wirkung des Vertrags ungewiss. Den Kommunen drohen nun unerwartete Ausgaben – es sei denn, der Deal wird noch einmal überdacht.