Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt
Ludger RörrichtErmittlungen gegen AfD-Politiker Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt - Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ein Ermittlungsverfahren gegen Bernhard Eisenhut, einen Landtagsabgeordneten der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD), eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen Äußerungen, die er Anfang Oktober 2025 bei einer AfD-Veranstaltung getätigt hatte. Die Behörden prüften, ob seine Aussagen eine Volksverhetzung im Sinne des deutschen Strafrechts darstellten.
Eisenhut war in die Kritik geraten, nachdem er bei der Veranstaltung erklärt hatte: "Die wunderbaren Fachkräfte, die wir jetzt hier haben – na, das wird nichts. Die können eigentlich nur stechen und vergewaltigen." Die Staatsanwaltschaft räumte zwar ein, dass die Bemerkung provokativ und aufhetzend wirke, kam jedoch zu dem Schluss, dass sie die strafrechtliche Schwelle für Volksverhetzung nicht erreiche.
Die Ermittler verwiesen darauf, dass die Aussage als überzogene politische Rhetorik interpretiert werden könne und nicht zwingend als direkter Aufruf zu Hass gelte. Zudem handele es sich nicht um eine pauschale Diffamierung aller Geflüchteten, sondern um eine Bezugnahme auf konkrete Gewalttaten, die in der Vergangenheit von Einzelpersonen begangen worden seien. Gleichzeitig gaben die Staatsanwälte zu, dass der genaue Kontext von Eisenhuts Aussage nicht vollständig geklärt werden konnte.
Die Entscheidung fügt sich in einen größeren Trend der deutschen Strafverfolgung ein. Zwar gibt es keine offiziellen Statistiken, die Ermittlungsverfahren gegen AfD-Politiker mit denen anderer Parteien vergleichen, doch wenden Gerichte zunehmend Gesetze gegen Hassrede an – insbesondere Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) – bei Online-Äußerungen und politischen Statements. Berichten zufolge nehmen juristische Verfahren im Zusammenhang mit rechtsextremer Rhetorik zu, wobei öffentliche Aufzeichnungen vergleichbare Fälle anderer politischer Gruppen jedoch nur unvollständig dokumentieren.
Das Verfahren gegen Eisenhut wurde eingestellt, wobei die Staatsanwaltschaft den Schutz der Meinungsfreiheit in der politischen Debatte betonte. Seine umstrittene Aussage sei zwar provokant, aber nach geltendem Strafrecht nicht strafbar. Das Urteil spiegelt die anhaltenden Herausforderungen wider, rechtliche Grenzen mit provokativer politischer Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.






