09 February 2026, 17:39

Französische Jäger an deutscher Grenze gestoppt – Waffen ohne Papiere

Ein schwarz-weißes Gemälde, das eine Gruppe von Menschen im Wald zeigt, einige halten Gewehre, mit einem Bär im Vordergrund, Bäumen und einem Wagen im Hintergrund und dem Text "Die schwarze Bärenjagd" unten.

Polizei stoppt Jäger mit Gewehren an der Grenze nach Frankreich - Französische Jäger an deutscher Grenze gestoppt – Waffen ohne Papiere

Vier französische Jäger wurden an der deutschen Grenze gestoppt, nachdem die Polizei in ihrem Fahrzeug Waffen entdeckt hatte. Obwohl sie über gültige französische Jagdscheine verfügten, wurde ihnen die Einreise verweigert, weil sie gegen deutsche Waffenbestimmungen verstießen. Die Behörden haben inzwischen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorfalls eingeleitet.

Der Zwischenfall ereignete sich an einem Grenzübergang zwischen Frankreich und Deutschland. Bundespolizisten fanden in ihrem Gepäck vier Jagdgewehre und 53 Schuss Munition. Die Männer, 65 und 67 Jahre alt, konnten die erforderlichen Europäischen Waffenpässe nicht vorlegen, die für die Einfuhr von Waffen nach Deutschland vorgeschrieben sind.

Die Beamten verweigerten ihnen die Einreise und beschlagnahmten die Schusswaffen. Das deutsche Recht regelt die Einfuhr von Waffen streng – selbst für lizenzierte Jäger aus Nachbarländern. Das Fehlen der richtigen Unterlagen führte zur sofortigen Einreiseverweigerung.

Die Staatsanwaltschaft hat nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Untersuchungen werden klären, ob die Männer wissentlich gegen die Einfuhrbestimmungen verstoßen haben oder ob es sich um eine unbeabsichtigte Nachlässigkeit handelte. Bisher wurden keine weiteren Details zum Fall bekannt gegeben.

Den vier Jägern drohen rechtliche Konsequenzen, nachdem sie gegen deutsche Waffengesetze verstoßen hatten. Der Fall unterstreicht die strengen Kontrollen bei der Einfuhr von Schusswaffen – selbst für Reisende mit gültigen Lizenzen aus anderen EU-Ländern. Das Ergebnis der Ermittlungen wird zeigen, ob es zu einer Anklage kommt.