25 April 2026, 04:31

Freiburger Gericht bestätigt Streichung von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße

Lange Reihe von Polizeiwagen auf der Straße vor dem Brandenburger Tor in Berlin, Deutschland geparkt, mit Menschen auf Fahrrädern und auf der Straße, Barrieren, Bäume, ein Tor mit Statuen im Hintergrund und sichtbarer Himmel.

Freiburger Gericht bestätigt Streichung von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Abschaffung von etwa 15 Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße in Freiburg bestätigt. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies eine Klage eines Anwohners ab, der die Änderungen anfocht. Das Urteil stärkt die Befugnis der Stadt, den Vorrang für Fußgänger gegenüber Parkkomfort durchzusetzen.

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Der Fall begann, als ein Anwohner argumentierte, die Stadt habe die Bedürfnisse von Autofahrern und Fußgängern nicht fair abgewogen. Er behauptete, die Entfernung der Parkplätze sei ungerechtfertigt und die Stadt habe jahrelang das Parken auf Gehwegen in der Gegend geduldet. Das Gericht lehnte beide Argumente jedoch ab und bestätigte die absolute Halteverbotszone sowie das Parkverbot, das zuvor oft ignoriert worden war.

Die Stadtverwaltung hatte stets betont, dass es kein gesetzliches Anrecht auf einen Parkplatz in Wohnnähe gebe. Beamte verwiesen darauf, dass die neuen Regelungen der Verbesserung der Fußgängersicherheit und Barrierefreiheit dienten. In der Begründung berief sich das Gericht zudem auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2024, das Bürgern das Recht einräumt, gegen schwerwiegende Behinderungen von Gehwegen durch illegales Parken vorzugehen.

Die aktuelle Entscheidung steht im Einklang mit der baden-württembergischen Richtlinie gegen illegales Parken von 2020, die Kommunen zu konsequenter Parkraumüberwachung verpflichtet. Das Gericht betonte zudem, dass Behörden transparent dokumentieren müssen, wie sie die Interessen aller Verkehrsteilnehmer bei der Neuaufteilung des öffentlichen Raums abwägen.

Der Kläger kündigte an, die Zulassung der Revision zu beantragen. Sollte dies scheitern, könnte er den Fall vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Das Urteil festigt die Handlungsfähigkeit der Stadt, Straßenraum zugunsten von Fußgängern umzuverteilen. Gleichzeitig erhöht es den Druck auf lokale Behörden, gegen illegales Parken auf Gehwegen vorzugehen. Vorerst bleiben die Änderungen in der Reichsgrafenstraße bestehen.

Quelle