Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn entlastet: Social-Media-Posts waren regelkonform
Hans-Jürgen PeukertFreiburgs Oberbürgermeister Martin Horn entlastet: Social-Media-Posts waren regelkonform
Untersuchung zu Social-Media-Aktivitäten von Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn: Kein Verstoß gegen Wahlregeln
Eine Prüfung der Social-Media-Aktivitäten des Freiburger Oberbürgermeisters Martin Horn ist zu dem Schluss gekommen, dass seine Beiträge keine Wahlvorschriften verletzt haben. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen zwei Posts über Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz, die Horn Anfang 2026 geteilt hatte. Die zuständigen Stellen bewerteten die Inhalte als innerhalb der zulässigen Grenzen für öffentliche Kommunikation liegend.
Der Regierungspräsidium Freiburg prüfte zwei Veröffentlichungen vom 28. Januar und 3. Februar 2026. Beide Beiträge bezogen sich auf Gespräche mit dem Deutschen Roten Kreuz und behandelten kommunale Aufgaben wie öffentliche Sicherheit und Notdienste. Da die Oberbürgermeisterwahl erst für den 26. April 2026 angesetzt war und die Stelle zu diesem Zeitpunkt noch nicht offiziell ausgeschrieben worden war, wurde der Zeitpunkt außerhalb der kritischen Vorwahlphase eingeordnet.
Die Wahlregeln verlangen besondere Vorsicht in der sogenannten "heißen Phase" – also in den vier bis sechs Wochen unmittelbar vor der Abstimmung. Der Rat fand jedoch keine Hinweise auf Wahlwerbung in Horns Beiträgen. Stattdessen wurden die Posts als routinemäßige Informationsweitergabe eingestuft, die Städte über offizielle Kanäle finanzieren dürfen.
In der Begründung hieß es zudem, dass Oberbürgermeister öffentliche Mittel nutzen dürfen, um Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Solange die Inhalte sachlich bleiben und auf parteiische Botschaften verzichten, dienen solche Updates der Transparenz und nicht der Wahlkampfunterstützung.
Daten zur Zusammensetzung des Freiburger Stadtrats der vergangenen fünf Jahre waren nicht Gegenstand der Prüfung. Die Untersuchung konzentrierte sich ausschließlich auf die beiden Social-Media-Beiträge und ihre Vereinbarkeit mit den Wahlrichtlinien.
Das Urteil bestätigt, dass Horns Posts keine Wahlwerbebeschränkungen verletzt haben. Städte dürfen auch in Wahljahren offizielle Kanäle für neutrale Informationen nutzen. Der Fall setzt keine neuen Grenzen für die Art und Weise, wie Oberbürgermeister ihre Arbeit der Öffentlichkeit vermitteln.