Gericht erlaubt Meta KI-Training mit Nutzerdaten – Datenschützer schlagen Alarm
Verena KramerGericht erlaubt Meta KI-Training mit Nutzerdaten – Datenschützer schlagen Alarm
Ein aktuelles Gerichtsurteil in Deutschland hat die Debatten über künstliche Intelligenz, Datenschutz und Unternehmensmacht neu entfacht. Am 23. Mai 2025 entschied das Oberlandesgericht Köln zugunsten von Meta und erlaubte dem Konzern, seine KI-Modelle mit öffentlich geteilten Daten erwachsener Nutzer von Facebook und Instagram zu trainieren. Die Begründung stützt sich auf die "berechtigten Interessen"-Klausel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – doch die Entscheidung stößt bei Forschenden und Datenschützern auf scharfe Kritik.
Unterdessen nutzte der Philosoph Rainer Mühlhoff die KI-Woche in Baden-Württemberg, um gängige Annahmen über künstliche Intelligenz infrage zu stellen. Er warnte, KI-Systeme seien keineswegs neutrale Werkzeuge, sondern prägten aktiv Politik, Propaganda und sogar gesellschaftliche Werte.
Das Kölner Urteil erlaubt Meta, öffentlich zugängliche Beiträge, Bilder und Kommentare erwachsener Nutzer für das Training seiner großen Sprachmodelle zu verwenden. Die Richter argumentierten, dies stehe im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO, der Datenverarbeitung für "berechtigte Interessen" zulässt – sofern Nutzerrechte gewahrt bleiben. Zudem sahen sie keine Widersprüche zum Digital Markets Act (DMA), obwohl dieser die Zusammenführung von Daten ohne Zustimmung einschränkt.
Kritiker hingegen halten das Urteil für einen Angriff auf die Grundprinzipien der DSGVO. Forschende verweisen darauf, dass der DMA die Kombination personenbezogener Daten über verschiedene Dienste hinweg ausdrücklich verbietet. Zudem gebe es Mängel bei Metas Altersverifikation, sodass auch Daten von Kindern erfasst werden könnten – entgegen den Beteuerungen des Unternehmens. Seit dem 27. Mai 2025 ist das Urteil in Kraft, ohne dass Nutzer aktiv zustimmen müssen.
Auf der KI-Woche entlarvte Mühlhoff die Vorstellung von KI als passiver oder neutraler Technologie als Mythos. Stattdessen beschrieb er sie als "menschengestützte KI" und betonte ihre Abhängigkeit von menschlicher Arbeit, Vorurteilen und Machtstrukturen. Die Ideologie hinter der KI-Entwicklung führte er auf Transhumanismus und Langzeitdenken zurück – mit Warnungen vor elitären, eugenischen und undemokratischen Risiken, die in diesen Weltbildern angelegt seien.
Seine Analyse erfasste auch die politische Dimension: KI-Systeme ermöglichen demnach neue Formen der Desinformation und "symbolischen Gewalt". Mühlhoff problematisierte zudem die prognostische Macht von KI, die nicht nur diejenigen beeinflusse, deren Daten gesammelt wurden, sondern auch Dritte. Als Gegenmaßnahme schlug er strengere Zweckbindungen für trainierte KI-Modelle vor, um deren unkontrollierte Nutzung in fremden Anwendungsbereichen zu verhindern.
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Tech-Konzerne öffentliche Daten ohne explizite Einwilligung nutzen dürfen. Datenschützer stehen nun vor der Herausforderung, sicherzustellen, dass KI-Training rechtliche Grenzen respektiert – besonders beim Schutz vulnerabler Gruppen wie Kindern. Mühlhoffs Warnungen hingegen lenken den Blick auf die weiteren ethischen und politischen Implikationen der KI-Entwicklung: von der Datenherrschaft bis zur Aushöhlung demokratischer Werte. Die Diskussionen über Regulierung, Transparenz und Unternehmensverantwortung werden in den kommenden Monaten voraussichtlich an Schärfe gewinnen.