Gericht lehnt Pochers Antrag gegen Christian Düren ab – Streit um privates Video geht weiter
Hans-Jürgen PeukertRechtsstreit gegen Christian Düren gescheitert - Gericht lehnt Pochers Antrag gegen Christian Düren ab – Streit um privates Video geht weiter
Ein deutsches Gericht hat den Antrag von Oliver Pocher auf eine einstweilige Verfügung gegen Christian Düren abgelehnt. Das Urteil, das am Mittwoch vom Landgericht Köln verkündet wurde, dreht sich um den Vorwurf, Düren habe ein privates Video weitergegeben, das Pocher und seine Ex-Frau Amira Aly zeigt. Die Entscheidung markiert die neueste Entwicklung in einem viel beachteten Streit zwischen den beiden Männern.
Der Fall begann, nachdem Pocher Düren beschuldigt hatte, das private Video an Dritte weitergeleitet zu haben. Das Gericht fand jedoch keine Beweise dafür, dass Düren die Aufnahmen jemals jemandem gezeigt oder zugänglich gemacht hatte. Zeugen, darunter die prominenten Persönlichkeiten Annemarie Carpendale und Pierre Uebelhack, sagten aus, sie hätten das Video nie gesehen und wüssten auch von niemandem bei ProSieben, der es kennt.
Pochers Anwältin sprach von einem Teilerfolg und argumentierte, das Verfahren habe im Sinne ihres Mandanten gewirkt. Sie verwies darauf, dass Düren eingestanden habe, eine "Bluff"-Nachricht über die Existenz des Videos verschickt zu haben. Dürens Rechtsvertreter wiesen dies jedoch als Versuch Pochers zurück, "öffentlich Täter und Opfer umzukehren".
Das Gericht bestätigte zudem eine frühere Anordnung: Düren bleibt rechtlich verboten, das Video mit anderen zu teilen. Nach dem Urteil hat Pocher nun einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob er Berufung einlegen will.
Die Ablehnung der einstweiligen Verfügung lässt den Rechtsstreit vorerst ungelöst. Dürens Rolle in den deutschen Medien bleibt weitgehend unverändert, wobei die öffentliche Aufmerksamkeit weiterhin auf seiner Beziehung zu Amira Aly liegt – und weniger auf seiner Verwicklung in den Fall. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht zwar das bestehende Verbot der Video-Verbreitung, doch die Möglichkeit weiterer juristischer Schritte bleibt bestehen.