Gericht stoppt Linken-Pressemitteilung: AfD-Abgeordnete gewinnen Ehrverletzungsprozess
Gabor HethurGericht stoppt Linken-Pressemitteilung: AfD-Abgeordnete gewinnen Ehrverletzungsprozess
Ein deutsches Gericht hat zugunsten von 13 AfD-Abgeordneten entschieden, nachdem diese der Linkspartei vorwarfen, unwahre und ehrverletzende Aussagen verbreitet zu haben. Der Streit begann während einer Landtagssitzung im April 2025, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn behauptete, AfD-Mitglieder hätten seine Parkinson-Symptome verspottet.
Das Oberlandesgericht Rostock hat nun zwei Kreisverbänden der Linkspartei untersagt, Teile einer mit dem Vorfall zusammenhängenden Pressemitteilung zu wiederholen.
Der Rechtsstreit war entbrannt, nachdem Bruhn, Abgeordneter der Linken, AfD-Politikern vorgeworfen hatte, in der Sitzung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Seine Partei veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der die Anschuldigungen bekräftigt wurden. Die betroffenen AfD-Abgeordneten wiesen die Vorwürfe zurück und reichten Klage ein – mit der Begründung, ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden.
Ein Gericht erster Instanz hatte Teile ihrer Beschwerde zunächst abgewiesen. Doch das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung auf und urteilte, die Linkspartei habe keine Beweise für ihre Behauptungen vorlegen können. Die Richter verwiesen darauf, dass keine anderen Abgeordneten eine Verspottung beobachtet hätten, was Zweifel an Bruhns Darstellung aufkommen ließ.
Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik hinnehmen müssten, betonte jedoch, dass unbegründete persönliche Angriffe zu weit gingen. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als klare Rehabilitierung. Sein Fraktionskollege Thore Stein warf der Linkspartei vor, „falsche Behauptungen“ verbreitet zu haben, um den Ruf der AfD-Politiker zu schädigen.
In der Folge hat das Gericht den Kreisverbänden Rostock und Schwerin der Linkspartei nun untersagt, die umstrittenen Passagen erneut zu veröffentlichen. Die einstweilige Verfügung hindert die Partei daran, ihre Anschuldigungen gegen die AfD-Abgeordneten zu wiederholen. Das Urteil bestätigt, dass den ursprünglichen Vorwürfen die notwendige Beweislage fehlte, um ihre Veröffentlichung zu rechtfertigen. Der Fall setzt damit ein Präzedenzurteil zu den Grenzen politischer Kritik in öffentlichen Stellungnahmen.






