Gericht verschärft Regeln für betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungen
Verena KramerGericht verschärft Regeln für betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungen
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg legt Unternehmen strengere Pflichten im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) auf. Die Richter betonten, dass Arbeitgeber weiterhin in vollem Umfang für Fehler externer Dienstleister haften, die diese Verfahren durchführen. Der Fall könnte die Herangehensweise von Unternehmen an krankheitsbedingte Kündigungen grundlegend verändern.
Das Urteil geht auf eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen zurück, bei der ein externer BEM-Anbieter schwerwiegende Verfahrensfehler beging. Diese Mängel führten dazu, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wurde. Die Richter wiesen darauf hin, dass externe Expertise zwar nützlich sein könne, Arbeitgeber jedoch sicherstellen müssten, dass jeder Schritt des BEM-Prozesses den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Unternehmen werden nun aufgefordert, ihre Zusammenarbeit mit BEM-Dienstleistern kritischer zu prüfen. Klare Verträge müssen die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen – einschließlich des Datenschutzes – regeln. Da im BEM hochsensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden, müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter umfassend über die Datenerhebung informieren, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Das Gericht unterstrich zudem die Notwendigkeit regelmäßiger Überprüfungen externer Anbieter. Arbeitgeber sollten diese Partner nicht nur sorgfältig auswählen, sondern auch kontinuierlich überwachen. Eine lückenlose Dokumentation jedes BEM-Schritts gilt nun als entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren und rechtssichere Abläufe zu gewährleisten.
Noch ist unklar, ob dieses Urteil ähnliche Fälle in anderen Bundesländern beeinflussen wird. Die Entscheidung datiert zwar bereits aus dem Jahr 2020, doch über ihre weitere Reichweite liegen bisher keine öffentlichen Informationen vor.
Das Urteil bestätigt, dass Arbeitgeber die volle Verantwortung für BEM-Verfahren tragen – selbst bei Auslagerung. Verfahrensfehler, etwa bei der Datenverarbeitung oder Dokumentation, könnten künftig krankheitsbedingte Kündigungen unwirksam machen. Unternehmen müssen handeln, um sicherzustellen, dass ihre BEM-Prozesse allen rechtlichen Standards entsprechen – oder riskieren teure juristische Konsequenzen.