10 December 2025, 14:19

Keine Rente für misshandelte Frau – weil sie bei ihrem Peiniger blieb

Ein Plakat mit Bildern von Frauen und begleitendem Text.

Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Keine Rente für misshandelte Frau – weil sie bei ihrem Peiniger blieb

Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers

Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers

Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers

  1. Dezember 2025, 15:48 Uhr

Eine Frau aus Baden-Württemberg hat ihren Anspruch auf Opferentschädigung verloren, obwohl sie jahrelang von ihrem Ehemann misshandelt wurde. Das Landessozialgericht wies ihre Berufung zurück und bestätigte damit die Streichung ihrer monatlichen Rente in Höhe von 150 Euro. Ausschlaggebend für das Urteil war ihre Entscheidung, trotz der Gewalt in der Beziehung zu bleiben.

Der Fall begann 2021, als der Frau zunächst eine Opferentschädigungsrente zugesprochen wurde. Die Behörden hoben diese Entscheidung später wieder auf mit der Begründung, ihre psychischen Folgen entsprächen nicht dem erforderlichen Schweregrad für eine laufende Unterstützung. Das Gericht kam zudem zu dem Schluss, dass ihr weiteres Zusammenleben mit dem Täter ihren Anspruch auf Entschädigung entfallen lasse.

Die Frau bleibt damit ohne finanzielle Unterstützung für das erlittene Leid. Juristische Beobachter weisen darauf hin, dass der Fall zeigt, wie Opferentschädigungsregelungen in Situationen angewendet werden, in denen Betroffene bei ihren Peinigern bleiben. Das Urteil des Gerichts ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.