Kleiner Defekt im AKW Neckarwestheim – doch die Sicherheit blieb gewahrt
Verena KramerKleiner Defekt im AKW Neckarwestheim – doch die Sicherheit blieb gewahrt
Bei einer Routineinspektion im stillgelegten Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II, wurde ein geringfügiger Defekt an einem Notdieselaggregat festgestellt. Das Problem konnte umgehend behoben werden, und die Behörden bestätigten, dass keine Gefahr für Menschen oder die Umwelt bestand. Die Anlage ist seit April 2023 endgültig abgeschaltet.
Am 23. Oktober 2025 testeten die Betreiber im Rahmen einer geplanten Überprüfung das Notdieselaggregat. Während des Tests schaltete sich die Kühlpumpe des Dieselmotors aufgrund eines falsch angeschlossenen Steckers ab. Dadurch ging der Motor automatisch in den Stillstand, um mögliche Schäden zu verhindern.
Die Abschaltung löste das Reaktorschutzsystem aus, das daraufhin ein zweites Ersatzdieselaggregat über ein separates Stromnetz aktivierte. Spätere Untersuchungen ergaben, dass der Defekt auf eine fehlende Stromverbindung zurückzuführen war – eine Verbindung, die nur für die Inspektion erforderlich war. Bei einem tatsächlichen Notfall hätte das Aggregat einwandfrei funktioniert.
Da das Kraftwerk nicht mehr in Betrieb ist, wird die Kühlung nur noch gelegentlich für das Abklingbecken der abgebrannten Brennelemente benötigt. Dennoch bleibt die Notstromversorgung entscheidend, um im Falle eines Netzausfalls sichere Bedingungen aufrechtzuerhalten. Der Betreiber führte eine Fehleranalyse durch, behob das Problem und schloss die Inspektion erfolgreich ab.
Der Vorfall wurde in die Meldekategorie N eingestuft und mit INES-Stufe 0 bewertet, was bedeutet, dass er keine nennenswerten sicherheitstechnischen Auswirkungen hatte. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH überwacht solche Meldungen im Rahmen von Vereinbarungen mit deutschen Kernkraftwerksbetreibern.
Das Problem wurde zügig behoben, um die Zuverlässigkeit des Systems für künftige Prüfungen zu gewährleisten. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich, und die Stilllegung der Anlage erfolgt weiterhin nach den üblichen Sicherheitsstandards. Der Vorfall hatte keine nachhaltigen Auswirkungen auf den Betrieb oder die Sicherheitsvorkehrungen.