Meldungsereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2
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- Dezember 2025
Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, ist es während der Demontage von Betonträgern an der Decke zu einem kleineren Vorfall gekommen. Dabei lösten sich asbesthaltige Fugenabdichtungen, was umgehend Gegenmaßnahmen des Personals vor Ort auslöste. Später wurde das Ereignis als ohne bedeutende sicherheitstechnische Auswirkungen eingestuft.
Auslöser war die Entfernung der Betonträger, wodurch die asbestbelasteten Dichtungen beschädigt wurden. Der betroffene Bereich wurde sofort geräumt und abgesperrt, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Als provisorische Absicherung wurde eine flammhemmende Folie angebracht, um die Öffnung abzudichten.
Während der Arbeiten war die Brandschutzfunktion der Träger für etwa einen Tag beeinträchtigt. Sämtliche anderen Brandmelde- und Löschsysteme blieben jedoch voll funktionsfähig. Bisher gibt es keine bekannten Vorfälle dieser Art, und es wurde keine Behörde oder Organisation mit einer offiziellen Untersuchung beauftragt. Der Vorfall wurde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) gemeldet. Die Bewertung erfolgte nach der Internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) und ergab die Kategorie N mit INES-Stufe 0 – also keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.
Die zuständigen Stellen wiesen darauf hin, dass der Vorfall Anlass bietet, die Arbeitsplanung zu optimieren, insbesondere im Umgang mit Betriebsunterbrechungen, um den Schutz des Personals weiter zu verbessern.
Verletzungen oder größere Sicherheitsrisiken gab es durch das Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2, nicht. Der betroffene Bereich wurde gesichert, und die Störung konnte innerhalb eines Tages behoben werden. Künftig werden voraussichtlich die Arbeitsabläufe bei Wartungsarbeiten überprüft, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden.