Rechtsgutachten stellt Gemeinnützigkeit der konservativen Denkfabrik R21 infrage
Hans-Jürgen PeukertRechtsgutachten stellt Gemeinnützigkeit der konservativen Denkfabrik R21 infrage
Ein Rechtsgutachten hat ernste Bedenken gegenüber staatlichen Zuwendungen für die konservative Denkfabrik Republik 21 (R21) aufgeworfen. Die 2021 in München gegründete Organisation kann seit diesem Jahr bis zu 500.000 Euro an Bundesförderung erhalten. Kritiker werfen ihr vor, mit ihrer politischen Ausrichtung gegen die Regeln für den Gemeinnützigkeitsstatus zu verstoßen.
R21 wurde 2021 als eingetragener gemeinnütziger Verein gegründet. Zu ihrem Vorstand zählen der Historiker Andreas Rödder und die ehemalige Familienministerin Kristina Schröder, beide bekannte Persönlichkeiten der CDU. Die Denkfabrik hat vor allem durch ihre kritischen Positionen zur deutschen Energiewende Aufmerksamkeit erregt, insbesondere durch Beiträge von Nils Hesse, einem regelmäßigen Autor für R21.
Hesse leitet inzwischen die Einheit „Reden und Strategische Kommunikation“ im Bundeswirtschaftsministerium. Seine frühere Tätigkeit für R21 hat die Debatte über die politische Ausrichtung der Organisation weiter angeheizt. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, hat sich öffentlich für die Denkfabrik ausgesprochen und sich für staatliche Förderung eingesetzt.
Das von der Kampagnenorganisation Campact in Auftrag gegebene Rechtsgutachten stellt infrage, ob R21 die für staatliche Förderung erforderliche Neutralität erfüllt. Campact selbst hatte 2019 seinen Gemeinnützigkeitsstatus wegen angeblicher politischer Voreingenommenheit verloren – ebenso wie die globalisierungskritische Gruppe Attac bereits 2014. Experten argumentieren nun, R21 könnte mit einer klaren parteiischen Haltung agieren, was sie von öffentlichen Geldern ausschließen würde.
Die rechtlichen Vorbehalte zeigen mögliche Widersprüche in der Förderfähigkeit von R21 auf. Sollte die Denkfabrik als einseitig politisch eingestuft werden, könnte sie das gleiche Schicksal wie Campact und Attac ereilen. Das Ergebnis könnte künftige Entscheidungen über staatliche Unterstützung für Interessenverbände prägen.






