Scheinselbstständigkeit auf Freiburgs Baustelle: 21 Arbeiter ausgebeutet und betrogen
Verena KramerScheinselbstständigkeit auf Freiburgs Baustelle: 21 Arbeiter ausgebeutet und betrogen
Eine Baustelle im Süden Freiburgs geriet 2016 in den Fokus der Ermittlungen, nachdem der Verdacht aufkam, dass bulgarische Arbeiter des Arbeiter Samariter Bundes ausgebeutet wurden. Die Behörden deckten ein komplexes System auf, bei dem 21 Arbeiter fälschlicherweise als selbstständige Partner eines Unternehmens registriert waren – obwohl ihre Arbeitsbedingungen klar auf ein Angestelltenverhältnis hindeuteten. Der Fall hat nun zu einer offiziellen Anklage gegen einen 72-jährigen Mann geführt, dem Lohnvorenthaltung und die Hinterziehung von Sozialabgaben vorgeworfen werden.
Die Ermittlungen begannen, als Inspektoren die Baustelle besuchten und die 21 bulgarischen Arbeiter befragten. Viele berichteten von ausstehenden Löhnen und Verwirrung über Verträge, die sie unterzeichnet hatten, ohne sie aufgrund von Sprachbarrieren vollständig zu verstehen. Ihre Lebensumstände – in von Arbeitgebern organisierten Gemeinschaftsunterkünften und Wohncontainern – widersprachen zudem den Behauptungen einer selbstständigen Tätigkeit.
Das 2015 gegründete Unternehmen soll gezielt ins Leben gerufen worden sein, um Steuer- und Sozialabgaben zu umgehen. Die Arbeiter wurden als Partner in einer Scheinkonstruktion geführt, obwohl ihre Tätigkeiten denen klassischer Angestellter entsprachen. Der Firmenvertreter hatte sie nicht ordnungsgemäß angemeldet und so Sozialversicherungsträger um fast 350.000 Euro an ausstehenden Beiträgen betrogen.
Auf Grundlage der Arbeiteraussagen hat die Staatsanwaltschaft Freiburg nun einen Strafbefehl beantragt. Die Vorwürfe umfassen Lohnvorenthaltung sowie die Veruntreuung von Mitteln, die für die Sozialversicherung bestimmt waren. Zwar gibt es kaum offizielle Statistiken zu ähnlichen Fällen mit ausländischen Arbeitgebern in Deutschland, doch der Fall verdeutlicht die anhaltenden Herausforderungen bei der Durchsetzung des Arbeitsrechts.
Der Fall zeigt, wie Scheinselbstständigkeit Arbeiter ausbeuten und gleichzeitig gesetzliche Verpflichtungen umgehen kann. Mit der eingereichten Anklage hängt der Ausgang nun vom Gerichtsverfahren ab. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen wegen Lohnbetrugs und der systematischen Vorenthaltung von Sozialbeiträgen.






