Sohn tötet Mutter mit Werkzeug – sieben Jahre Haft für Totschlag
Ludger RörrichtSieben Jahre Jugendhaft wegen Totschlags an der eigenen Mutter in Baden-Württemberg - Sohn tötet Mutter mit Werkzeug – sieben Jahre Haft für Totschlag
Ein 20-jähriger Mann wurde vom Amtsgericht Schramberg wegen Totschlags seiner Mutter in Baden-Württemberg zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn des Totschlags schuldig und wies damit die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Verurteilung wegen Mordes zurück. Gegen den Angeklagten lagen zudem separate Vorwürfe wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie vor.
Der Vorfall begann mit einem Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter. Während der Auseinandersetzung schlug er mehrmals mit einem Werkzeug auf sie ein, wodurch sie tödliche Verletzungen erlitt. Nach der Tat brachte er ihren Leichnam in einer Dachbox in den Keller des gemeinsamen Hauses.
Die Ermittler entdeckten die sterblichen Überreste des Opfers am folgenden Tag. Die Staatsanwaltschaft hatte Mord angeklagt und neun Jahre sowie drei Monate Haft gefordert. Sie argumentierte, die Tat sei mit Vorsatz oder besonderer Grausamkeit begangen worden. Das Gericht sah jedoch keine erschwerenden Umstände, die eine Verurteilung wegen Mordes gerechtfertigt hätten.
Die Verteidigung hatte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert, aber keine konkrete Strafhöhe vorgeschlagen. Ende 2023 war der gleiche Angeklagte bereits wegen Besitzes illegalen pornografischen Materials mit Minderjährigen verurteilt worden.
Das Gericht verurteilte den Mann schließlich zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags. Das Urteil spiegelt wider, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Mord nicht vorlagen. Die frühere Verurteilung wegen Kinder- und Jugendpornografie bleibt ein eigenständiger Eintrag in seinem Strafregister.