Sozialversicherungsbetrug in Stuttgart: Bosnisches Bauunternehmen unter Verdacht
Verena KramerSozialversicherungsbetrug in Stuttgart: Bosnisches Bauunternehmen unter Verdacht
Zollfahndungsamt Stuttgart ermittelt gegen bosnisches Bauunternehmen wegen Sozialversicherungsbetrugs
Das Zollfahndungsamt Stuttgart hat Ermittlungen gegen ein bosnisches Bauunternehmen wegen des Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug eingeleitet. Am 15. Oktober 2025 durchsuchten Behörden im Rahmen von Durchsuchungsbefehlen mehrere Standorte im Großraum Stuttgart, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der Vorwurf, das Unternehmen habe über neun Jahre hinweg rund 1,6 Millionen Euro an Sozialabgaben hinterzogen, indem es Löhne zu niedrig angab und Arbeiter bar bezahlte.
Das Unternehmen beschäftigt über 90 ausländische Arbeitskräfte, überwiegend aus Bosnien-Herzegowina. Diese waren zwar auf Basis von der Bundesagentur für Arbeit genehmigten Verträgen angestellt, sollen jedoch laut Ermittlern nur die Hälfte ihres Lohns offiziell erhalten haben – den Rest gab es angeblich in bar. Diese Praxis könnte die Verträge ungültig machen und die Beschäftigten ohne Schutz durch die deutsche Sozialversicherung zurücklassen.
Die Behörden verdächtigen die beiden Geschäftsführer des Unternehmens – ein Vater-Sohn-Duo –, die mutmaßliche Betrugsmasche organisiert zu haben. Gegen sie laufen bereits Strafverfahren; ihnen wird vorgeworfen, den Sozialkassen erhebliche finanzielle Schäden zugefügt zu haben. Sollten weitere Beweise die Ungültigkeit der Arbeitsverträge bestätigen, drohen ihnen zusätzlich Anklagen wegen illegaler ausländischer Beschäftigung.
Bei den Razzien am 15. Oktober befragten Beamte Mitarbeiter auf den Baustellen des Unternehmens zu ihren Arbeitsbedingungen. Die beschlagnahmten Beweismittel werden derzeit ausgewertet, die Ermittlungen dauern an. Das Zollfahndungsamt Stuttgart hat bisher keine weiteren Details bekannt gegeben, bestätigte jedoch das Ausmaß des Verdachts.
Falls sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die beiden Geschäftsführer mit schweren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die betroffenen Arbeiter, deren Löhne zu niedrig gemeldet wurden, könnten nun Anspruch auf nachträgliche Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland haben.
Für Medienanfragen steht Thomas Seemann, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Stuttgart, unter 49 711 922 2324 oder [email protected] zur Verfügung.






