Staufen: Einsprüche verzögern Amtseinführung des Bürgermeisters
Staufen: Einsprüche verzögern Amtsantritt des neuen Bürgermeisters
In Staufen verzögert sich die Amtseinführung des neu gewählten Bürgermeisters Benjamin Bröcker. Wie die Stadt mitteilt, wurden sowohl gegen die Hauptwahl am 19. Oktober als auch gegen die Stichwahl am 2. November beim Landratsamt Einsprüche erhoben. Zwar wurde der erste Einspruch abgewiesen, doch richtet sich die angekündigte Klage nun gegen die Hauptwahl. Das Verwaltungsgericht Freiburg ist mit dem Fall befasst.
24. November 2025, 20:39 Uhr
Die Vereidigung des neu gewählten Staufener Bürgermeisters, Dr. Benjamin Bröcker, muss aufgrund anhängiger Rechtsstreitigkeiten verschoben werden. Die für den 5. Dezember geplante Angelobung kann nicht stattfinden, solange die Wahlanfechtungen nicht geklärt sind. Damit steht die Stadt vor einer ungewissen Phase im Führungswechsel.
Der Wahlprozess in Staufen ist durch formelle Einsprüche ins Stocken geraten. Sowohl die Hauptwahl am 19. Oktober als auch die Stichwahl am 2. November wurden rechtlich überprüft. Zwar wurde ein Einspruch bereits zurückgewiesen, doch eine separate Klage gegen die Hauptwahl ist inzwischen angekündigt worden.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Stadt aufgefordert, sich an einem Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg zu beteiligen. Diese rechtliche Auseinandersetzung zwingt den Gemeinderat, Bröckers Amtsantritt zu verschieben. Nach Kommunalrecht bleibt dem Gremium die Möglichkeit, bis zur Klärung der Streitfälle einen kommissarischen Bürgermeister zu bestellen. Der amtierende Bürgermeister Michael Benitz bleibt vorerst im Amt. Bröcker selbst hat bestätigt, das Amt erst nach Abschluss aller Gerichtsverfahren antreten zu wollen. Der Gemeinderat will in einer öffentlichen Sitzung am 5. Dezember über das weitere Vorgehen beraten, um die Kontinuität in der Stadtführung zu wahren.
Die Verzögerung bedeutet, dass Benitz vorerst als kommissarischer Bürgermeister weiteramtiert. Der Gemeinderat muss nun die rechtlichen Hürden bewältigen und gleichzeitig eine reibungslose Übergabe vorbereiten. Eine endgültige Lösung hängt vom Ausgang der anstehenden Gerichtsverfahren ab.