US-Gericht stoppt Klage gegen Daimler wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien
Verena KramerUS-Gericht stoppt Klage gegen Daimler wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass der deutsche Automobilhersteller Daimler AG nicht in Kalifornien wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien verklagt werden kann. Die Entscheidung fiel im Fall Daimler AG gegen Bauman, in dem es um die Frage ging, ob ein ausländisches Unternehmen in US-Gerichten für Handlungen verklagt werden kann, die in keinem Zusammenhang mit dem Bundesstaat stehen, in dem der Fall eingereicht wurde.
Die Klage war von argentinischen Bürgern eingereicht worden, die Daimler vorwarfen, in Menschenrechtsverstöße während Argentiniens "Schmutziger Krieg" (1976–1983) verwickelt gewesen zu sein. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Daimlers Verbindungen zu Kalifornien nicht stark genug seien, um eine Verhandlung des Falls dort zu rechtfertigen.
Die Kläger hatten sich direkt gegen die Daimler AG – und nicht gegen deren argentinische Tochtergesellschaft – gerichtet und argumentiert, das deutsche Mutterunternehmen müsse haftbar gemacht werden. Sie wählten Kalifornien als Gerichtsstand, weil Mercedes-Benz USA (MBUSA), eine Daimler-Tochter mit beträchtlichen Umsätzen und Geschäftsaktivitäten im Bundesstaat, dort ansässig ist. Doch das Gericht lehnte die Auffassung ab, dass allein die Geschäftstätigkeit von MBUSA eine allgemeine Gerichtsbarkeit über das Mutterunternehmen begründen könne.
Nach US-Recht setzt die allgemeine Gerichtsbarkeit voraus, dass die Beziehungen eines Unternehmens zu einem Bundesstaat "durchgehend und systematisch" sind – in der Regel beschränkt auf den Ort der Gründung oder den Hauptgeschäftssitz. Das Gericht betonte, dass die Kontakte eines Unternehmens global bewertet werden müssten und nicht nur innerhalb des Gerichtsstands. Daimlers Hauptsitz und die wichtigsten Betriebsstätten befinden sich in Deutschland, während Produktionsanlagen in mehreren Ländern, darunter Brasilien, Mexiko, Spanien und Frankreich, unterhalten werden.
Das Urteil schränkt die Reichweite der allgemeinen persönlichen Gerichtsbarkeit in den USA deutlich ein. Indem das Gericht feststellte, dass Daimler in Kalifornien nicht "zu Hause" sei, blockierte es effektiv die Weiterführung der Klage dort. Der Fall gilt nun als richtungsweisendes Präzedenzurteil und erschwert es, ausländische Unternehmen in US-Gerichten für Handlungen zu verklagen, die in keinem Zusammenhang mit dem Bundesstaat stehen, in dem der Fall eingereicht wird.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs beendet die Klage der Kläger in Kalifornien. Das Urteil macht deutlich, dass ausländische Unternehmen in US-Bundesstaaten nur dann verklagt werden können, wenn ihre Verbindungen zu diesem Staat außergewöhnlich eng sind. Für multinational tätige Konzerne verringert sich dadurch das Risiko, in Gerichtsbarkeiten verklagt zu werden, in denen sie nicht zentral vertreten sind.