Wahlfälschungsverdacht erschüttert Schweizer Gemeinde Düdingen
In der Schweizer Gemeinde Düdingen ermitteln die Behörden wegen des Verdachts auf Wahlfälschung, nachdem Dutzende Stimmen Auffälligkeiten gezeigt haben. Das Wahlamt hatte bei den Parlamentswahlen 78 Stimmzettel mit ungewöhnlich ähnlicher Handschrift beanstandet. Der Fall wurde inzwischen an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung weitergeleitet.
Die Unregelmäßigkeiten fielen auf, als die Wahlhelfer die Stimmen für den Gemeinderat auswerteten. Dabei stellten sie fest, dass 78 Stimmzettel nahezu identische Handschriften aufwiesen. Wegen des Verdachts auf unzulässige Stimmensammlung informierten sie umgehend die Bezirksverwaltung der Region Sense.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat daraufhin ein Verfahren eingeleitet. Nach Schweizer Recht stellt die sogenannte Stimmenhamsterei – also das Sammeln und Einreichen fremder Wahlunterlagen – eine Straftat dar. Der einschlägige Paragraf, Artikel 282bis des Strafgesetzbuchs, sieht Strafen für Wahlbetrug vor.
Nun prüfen die Behörden, ob die mutmaßlichen Manipulationen das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird entscheiden, ob weitere Schritte notwendig sind.
Die Staatsanwaltschaft wird nach Abschluss der Ermittlungen darüber entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Beteiligten rechtliche Konsequenzen. Wie lange die Untersuchungen dauern werden, ist bisher noch nicht bekannt.






