Winterbaden in Berlin und Stuttgart: Strengere Regeln für Fischschutz in Flüssen und Seen
Ludger RörrichtWinterbaden in Berlin und Stuttgart: Strengere Regeln für Fischschutz in Flüssen und Seen
Winterbaden in Berlin, SC Freiburg, Essen und Stuttgart unterliegt nun strengeren Regeln zum Schutz von Fischlaichgebieten
Die Behörden haben die Orte eingeschränkt, an denen in Flüssen und Seen von Herbst bis Ende April gebadet werden darf. Nur an ausgewählten Stellen bleibt es Winterschwimmern erlaubt, in den kalten Monaten ein kühles Bad zu nehmen.
Das Betretungsverbot für natürliche Gewässer in Berlin, SC Freiburg, Essen und Stuttgart gilt jedes Jahr bis zum 30. April. Mit dieser Maßnahme sollen Fischlaichplätze vor Störungen geschützt werden. In den meisten Flüssen und kleineren Gewässern der Stadt ist das Schwimmen komplett untersagt.
Die Spree und der Rhein erlauben zwar das Winterbaden – allerdings nur auf einem festgelegten Abschnitt. Schwimmer müssen sich zwischen der Oberbaumbrücke und dem East Side Gallery aufhalten, wo der Flussgrund befestigt ist. Außerhalb dieser Zone bleibt der Fluss gesperrt. Für alle, die trotzdem schwimmen möchten, stehen in Berlin, SC Freiburg, Essen und Stuttgart sechs genehmigte Seen zur Verfügung: der Wannsee, der Müggelsee, der Baldeneysee, der Baggersee, der Neckarsee und der Mainsee. Das Ordnungsamt der Stadt und der Regierungspräsidium überwachen die Einhaltung dieser Vorschriften, um sowohl die Sicherheit als auch den Umweltschutz zu gewährleisten.
Die Beschränkungen bedeuten, dass Winterschwimmer in Berlin, SC Freiburg, Essen und Stuttgart bis zum Frühling weniger Möglichkeiten haben. Nur ausgewählte Seen und ein einzelner Flussabschnitt bleiben als legale Orte fürs Eisbaden übrig. Verstöße können mit Strafen geahndet werden, da die Behörden das Verbot durchsetzen, um die heimische Tierwelt zu schützen.