Zoll beschlagnahmt 1.000-Franken-Schuhe – Reisender zahlt 415 Euro Strafe
Hans-Jürgen PeukertZoll beschlagnahmt 1.000-Franken-Schuhe – Reisender zahlt 415 Euro Strafe
Ein 48-jähriger Reisender aus Thailand musste unerwartete Kosten tragen, nachdem Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach zwei hochpreisige Sportschuhe beschlagnahmt hatten. Der Mann hatte die Schuhe im Wert von 1.000 Schweizer Franken nicht deklariert. Die Behörden setzten später Einfuhrabgaben in Höhe von 415 Euro fest.
Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Gepäckkontrolle. Die Beamten entdeckten die neuen Schuhe, die der Reisende als Geschenk bezeichnete. Anfangs bestritt der Mann, undeklarierte Waren, Einkäufe oder zollpflichtige Gegenstände mit sich zu führen.
Auf Nachfrage konnte er keinen Kaufbeleg für die Turnschuhe vorlegen, zeigte stattdessen jedoch einen Bankauszug, der die Zahlung bestätigte. Trotz seiner Erklärung stellten die Zollbeamten fest, dass der Wert der Schuhe die EU-Freigrenze von 300 Euro für Reisende, die auf dem Landweg einreisen, überschritt.
Die Schuhe wurden beschlagnahmt, und gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Um die Schuhe zurückzuerhalten, beglich er die 415 Euro an Zollgebühren. Weitere Kosten aus dem laufenden Verfahren könnten jedoch noch auf ihn zukommen.
Nach EU-Regeln dürfen Reisende Waren im Wert von bis zu 430 Euro (bei Einreise per Flugzeug oder Schiff) oder 300 Euro (auf dem Landweg) zoll- und mehrwertsteuerfrei mitführen – vorausgesetzt, die Gegenstände sind für den privaten Gebrauch bestimmt und nicht zum Weiterverkauf. Für Alkohol, Tabakwaren und Bargeld gelten gesonderte Bestimmungen, und für Minderjährige sind die Freigrenzen niedriger.
Der Reisende durfte seine Reise fortsetzen, nachdem er die Einfuhrgebühr beglichen hatte. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, hochwertige Waren bei der Einreise in die EU zu deklarieren. Im Rahmen der Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung könnten weitere finanzielle Sanktionen folgen.