Zusätzliche Bezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden
Hans-Jürgen PeukertZusätzliche Bezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden
Sechs weitere Städte und Gemeinden erhalten Zusatzbezeichnungen
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- November 2025
Schlagwörter: Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten
Sechs weitere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dürfen sich über offizielle Zusatzbezeichnungen freuen. Die neuen Titel heben lokales Erbe, Kultur oder besondere Bedeutung hervor. Die Änderungen traten am 1. Dezember 2025 in Kraft, nachdem sie vom Land genehmigt wurden.
Zu den Neuaufnahmen zählen Bopfingen, das sich nun „Die Ipfmessstadt“ (die Ipf-Messe-Stadt) nennt, sowie Gutach, das als „Bollenhutgemeinde“ (Gemeinde des Bollenhuts) geführt wird. Ilvesheim führt den Titel „Inselgemeinde“ (Inselgemeinde), Neuenburg am Rhein heißt nun offiziell „Zähringerstadt“ (Zähringer-Stadt), Oberderdingen trägt den Zusatz „Waldenserort“ (Waldenser-Ort) und Tettnang darf sich „Hopfenstadt“ (Hopfenstadt) nennen.
Voraussetzung für die Verleihung war ein Beschluss des Gemeinderats mit einer Dreiviertelmehrheit. Das Innenministerium prüfte und genehmigte anschließend die Anträge. Stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl unterstützte die Initiative und betonte ihre Bedeutung für die Stärkung der lokalen Identität. Mit den neuen Titeln verfügen nun rund 130 Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg über solche Zusatzbezeichnungen. Diese spiegeln historische Bezüge, einzigartige Traditionen oder aktuelle Bedeutung wider. Gemeinden können weiterhin neue Bezeichnungen beantragen oder bestehende über das gleiche Verfahren anpassen.
Die neuen Titel traten am 1. Dezember 2025 rechtlich in Kraft. Sie ergänzen die wachsende Liste offizieller Bezeichnungen, die die Vielfalt der baden-württembergischen Kommunen unterstreichen. Lokale Behörden können auch künftig Anträge nach denselben Richtlinien einreichen.